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Bundesstadt Bonn

Doppelhaushalt 2021/2022 ohne Änderungen genehmigt

Die Bezirksregierung Köln als Aufsichtsbehörde hat den Doppelhaushalt 2021/2022 der Bundesstadt Bonn und die dritte Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes bis 2024 ohne Änderungen genehmigt.

Oberbürgermeisterin Katja Dörner: „Die Genehmigung des Doppelhaushalts ist eine gute Nachricht und ein sehr wichtiger Schritt. Mit dem ohne Änderungen genehmigten Haushalt haben wir die Grundlage, zentrale Projekte unserer strategischen Schwerpunkte - ob beim Klimaschutz, der Mobilitätswende und der sozialen Teilhabe - auf den Weg zu bringen.“

Der im Juni 2021 vom Rat verabschiedete Haushalt weist von fünf Planungsjahren drei Jahre mit Überschüssen aus. Der von der Kommunalaufsicht geforderte echte Haushaltsausgleich gelingt in den Jahren 2021, 2023 und 2024. In den Jahren 2022 und 2025 ergeben sich jeweils geplante Fehlbeträge. Erstmals ist die veranschlagte Konzernfinanzierung mit einem Gesamtvolumen von circa 370 Millionen Euro berücksichtigt; dieser Kreditvergabe stehen bilanzielle Rückzahlungsforderungen gegenüber den Stadtwerken Bonn entgegen. Die Stadt gibt die aufgenommenen Kredite an die Stadtwerke Bonn weiter, damit diese in Infrastruktur beispielsweise im Bereich Verkehr investieren kann.

„Um die geplanten Jahresergebnisse auch zu erreichen, müssen wir uns im Haushaltsvollzug und den weiteren Planungen strikt an den Rahmen halten, den wir uns jetzt gesetzt haben“, sagt Stadtkämmerin Margarete Heidler.

Auf die möglichen Risiken und die wichtigsten Positionen im Haushalt beziehen sich daher auch die Hinweise und Auflagen der Bezirksregierung. Ein Hinweis betrifft beispielsweise die steigenden Aufwendungen für das Personal, da diese einer nachhaltigen Konsolidierung des Haushalts gegenüberstünden. Die Bezirksregierung erkennt aber ausdrücklich an, dass sich die Personalkosten ab dem Jahr 2023 nur in moderatem Ausmaß erhöhen werden.

Da sich die Ausgaben im Kulturbereich „auf unverändert hohem Niveau“ bewegen, bittet die Bezirksregierung bei der Vorlage des nächsten Haushaltes um einen Bericht über Einsparpotenziale. Angesichts der Entwicklung des Schuldenstands ist die Stadt Bonn gehalten, „alle geplanten investiven Maßnahmen einer kritischen Prüfung zu unterziehen, um den Anstieg der Neuverschuldung zumindest zu begrenzen“, schreibt die Bezirksregierung weiter.