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Bundesstadt Bonn

Betriebsferien der Stadtverwaltung vom 24. bis 31. Dezember 2021

Um die Höhe der Rückstellungen für Urlaub und Überstunden zu reduzieren und Energiekosten zu sparen, wird die Stadtverwaltung Bonn von Freitag, 24. Dezember, bis Freitag, 31. Dezember 2021, geschlossen.

Oberbürgermeisterin Katja Dörner: „Betriebsferien sind ein geeignetes Mittel, um Einsparungen bei unserem Energieverbrauch und Rückstellungen für nicht genommene Urlaubstage beziehungsweise Überstunden zu realisieren. Dass sie von den Mitarbeitenden sogar explizit erwünscht sind, machte mir die Entscheidung leichter. Für unsere Bürger*innen werden wir für Notfälle auch in dieser Zeit erreichbar seien und freuen uns darauf, sie im neuen Jahr wieder in der gewohnten Qualität zu bedienen.“

Letzter Öffnungstag vor den Betriebsferien ist Donnerstag, 23. Dezember 2021, erster Öffnungstag im neuen Jahr wird Montag, 3. Januar 2022, sein. Wo es notwendig ist, den Dienstbetrieb auch zwischen den Feiertagen aufrecht zu erhalten, werden - wie in den vergangenen Jahren - Notdienste und Bereitschaften eingerichtet. Die Stadt wird rechtzeitig im Vorfeld darüber informieren, wie und wann Bürger*innen die Verwaltung in Notfällen erreichen können. 

Hohes Einsparpotenzial

Neben dem finanziellen Einsparpotenzial in Höhe von ca. 300.000 Euro pro Tag für den Abbau von Rückstellungen und Überstunden dienen die Betriebsferien auch den klimapolitischen Zielen der Stadt. Durch die vollständige Schließung lässt sich über einen längeren, zusammenhängenden Zeitraum Energie für Beheizung und Beleuchtung diverser Dienstgebäude einsparen, was neben finanziellen Effekten auch dem Klimaschutz Rechnung trägt. Allein für das Stadthaus und die Bezirksrathäuser rechnet die Stadtverwaltung mit 6.000 Euro eingesparter Energiekosten pro Tag, also 24.000 Euro in der Woche zwischen den Feiertagen. 

Ohnehin ist die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr für Urlaube und Überstundenabbau bei den Mitarbeitenden sehr beliebt, sodass bei einer normalen Öffnung zwar die gesamte Beleuchtung und Beheizung der Gebäude erfolgen muss, gleichzeitig aber nur wenige Mitarbeitende im Dienst sind.

Einer der freien Tage wird den Mitarbeitenden als Ausgleichstag für den auch in diesem Jahr aufgrund der Corona-Pandemie nicht stattfindenden Betriebsausflug gewährt. Für die übrigen Werktage werden Betriebsferien angeordnet.