Lediglich Martinszüge, die als geschlossene Veranstaltung auf dem eingefriedeten Gelände von Kindergärten oder Grundschulen stattfinden, sind aus Sicht der Stadt mit den Vorgaben der Corona-Schutzverordnung möglich. Aufgrund des geschlossenen Charakters können sich solchen Zügen keine weiteren Personen anschließen. Die Stadt empfiehlt auch auf die Beteiligung der Eltern und nicht notwendiger Begleitpersonen bei diesen Feiern zu verzichten. Zudem werden die Gruppen und Klassen auch tagsüber in der Kita oder der Schule ohne Mindestabstand betreut.
Ebenfalls gestattet sind – sofern die erforderlichen Hygienemaßnahmen eingehalten werden – Besuche des heiligen Martin in Kindergärten, Schulen und Seniorenheimen.
Alle anderen Umzüge und alternative Feierkonzepte, wie etwa Martinsfeuer, im öffentlichen Raum sollten dagegen aus Sicht der Stadt in diesem Jahr stadtweit nicht stattfinden. Die Stadtverwaltung sieht darin die einzige Möglichkeit, den Infektionsschutz vor dem Coronavirus konsequent umzusetzen. Die Absage einzelner, etwa nur der größeren, Martinzüge würde dazu führen, dass viele Teilnehmende auf die noch stattfindenden Veranstaltungen ausweichen.
Umzüge mit bis zu 3000 Teilnehmenden
Martinszüge werden als Brauchtumsveranstaltungen in Bonn in verschiedenen Größenordnungen und von unterschiedlichen Veranstaltern und Institutionen geplant. An den Zügen in den Stadtbezirken nehmen traditionell mehrere Hundert bis zu 3000 Menschen teil.
Dabei sind aus Sicht der Stadt die notwendigen Mindestabstände nicht durchgehend einzuhalten. Zum einen würden die Züge deutlich länger und die üblichen Aufstellungs- und Versammlungsflächen nicht ausreichen – mit vermutlich erheblich stärkeren Beeinträchtigungen des Verkehrs. Zum anderen kann man gerade bei jüngeren Kindern nicht davon ausgehen, dass sie die Abstände während des gesamten Zuges strikt einhalten. Zudem sind viele der teilnehmenden Kinder noch nicht im schulpflichtigen Alter und müssen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, was das Infektionsrisiko deutlich erhöht.
Aus Gründen des Infektionsschutzes ebenfalls kritisch ist die Teilnahme von Musikgruppen. Besonders bei den traditionell in diesen Gruppen vertretenen Blasinstrumenten besteht aufgrund des Aerosolausstoßes ein höheres Infektionsrisiko. Außerdem dürften die Kinder keine Martinslieder singen, da auch beim Singen ein erhöhter Aerosolausstoß produziert wird und die erforderlichen Abstände nicht eingehalten werden können. Vor allem bei den großen ortsteilbezogenen Zügen kann man zudem die Rückverfolgbarkeit aller Teilnehmenden nicht sicherstellen.
Keine landesweite Regelung
Das Land NRW hat zum Thema Martinszüge keine landesweite Regelung getroffen, sondern die Entscheidung darüber den Kommunen überlassen. Diese sollen aufgrund der örtlichen Situation und der jeweiligen Traditionen bewerten, ob die allgemeinen Vorgaben der Coronaschutzverordnung eingehalten werden und die Züge stattfinden können.