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Bundesstadt Bonn

50 neue Fahrradstraßen mit neuem Markierungsstandard

Im gesamten Bonner Stadtgebiet werden zum weiteren Ausbau des Radverkehrsnetzes rund 50 weitere Fahrradstraßen-Abschnitte eingerichtet. Sie werden mit dem neuen Markierungsstandard der Stadt Bonn gekennzeichnet. 

Große Piktogramme, Tempo 30-Hinweise und rote Fahrbahnlinien kennzeichnen den neuen Markierungsstandard für Fahrradstraßen, wie hier in der Fontanestraße in Rüngsdorf..

Mit ergänzenden Schriftzügen auf der Fahrbahn und durchgängigen roten Randmarkierungen zeigt dieser deutlich, dass Radfahrende in Fahrradstraßen Vorrang haben. Dadurch soll die Sichtbarkeit von Fahrradstraßen erhöht und die Vernetzung der einzelnen Straßen gestärkt werden. Bei Beschluss durch die vier Bezirksvertretungen wird die Umsetzung der neuen Fahrradstraßen im nächsten Schritt ausgeschrieben und zwischen April und Oktober 2023 markiert.

„Die neue Markierung trägt dazu bei, das Radfahren in Fahrradstraßen sicherer und komfortabler zu machen“, sagt Oberbürgermeisterin Katja Dörner.  „Die Fahrradstraßen bilden im Zusammenspiel mit anderen Führungsformen einen wichtigen Baustein für ein sicheres und durchgängiges Radverkehrsnetz in Bonn.“

Hintergrund

Weil es keine bundesweit geltenden Vorgaben zur Markierung von Fahrradstraßen gibt, müssen die Städte und Kommunen eigene Lösungen finden. Bonner Fahrradstraßen waren bisher lediglich durch eine gestrichelte weiße Randmarkierung und weiße Fahrradpiktogramme auf der Fahrbahn gekennzeichnet. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass zahlreiche Verkehrsteilnehmende Fahrradstraßen so nicht als solche erkennen und die weiße Randmarkierung häufig mit Parkmarkierungen verwechseln. Um die Gestaltung der Fahrradstraße für alle Verkehrsteilnehmenden intuitiv erkennbar zu machen, hat die Stadt Bonn einen neuen Markierungsstandard erarbeitet. 

Radverkehr hat Vorrang

Fahrradstraßen sind dem Radverkehr vorbehalten – anderer Verkehr kann durch Zusatzzeichen ebenfalls erlaubt werden. Trotzdem gelten besondere Vorrechte für den Radverkehr: Es gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Autofahrerinnen und Autofahrer müssen sich auch bei niedrigerem Tempo an die Geschwindigkeit der Radfahrerinnen und Radfahrer anpassen, die in Fahrradstraßen nebeneinander fahren dürfen.

Die Grafik zeigt links den bisherigen Markierungsstandard und rechts den deutlich auffallenderen neuen Markierungsstandard.

Schriftzüge und rote Markierungen

Künftig – so sieht es der neue Standard vor – wird in jeder Fahrradstraße im Einmündungsbereich das Verkehrszeichen „Fahrradstraße“ inklusive Schriftzug auf dem Boden markiert. Die schon zuvor genutzten weißen Fahrradpiktogramme sowie die Zahl „30“ zur Verdeutlichung des Tempolimits werden auch weiterhin zur Markierung genutzt. 

Zusätzlich erhalten die Fahrradstraßen am Rand eine durchgehende rote Linie als Markierung. Diese Linie hat nach Straßenverkehrsordnung keinen Regelungsgehalt, sorgt aber für besonders hohe Aufmerksamkeit. Sie macht allen Verkehrsteilnehmenden jederzeit bewusst, dass sie nicht auf einer „normalen“ Straße unterwegs sind – ganz gleich auf welcher Höhe der Straße sie sich befinden.  Die rote Randmarkierung verdeutlicht zudem visuell die Vernetzung aller Fahrradstraßen, die meist parallel zu den Hauptstraßen auf autoärmeren Straßen verlaufen.

Weitere Informationen im Internet

Die Regeln zu Fahrradstraßen sowie weitere Verkehrsregeln, die den Radverkehr betreffen, sind nachzulesen unter:  www.bonn.de/stvo (Öffnet in einem neuen Tab). Die entsprechende Mitteilungsvorlage zum neuen Markierungsstandard gibt es  hier (Öffnet in einem neuen Tab)

Die Beschlussvorlagen zu den Fahrradstraßenkonzepten sind online abrufbar:

 Stadtbezirk Bonn (Öffnet in einem neuen Tab) 

 Stadtbezirk Bad Godesberg (Öffnet in einem neuen Tab)

 Stadtbezirk Beuel (Öffnet in einem neuen Tab)

Übersicht über die Straßenabschnitte

Stadtbezirk Bonn

  • Karl-Legien-Straße, Abschnitt Kranenweg bis Werftstraße
  • Karl-Legien-Straße, Abschnitt Werftstraße bis Weg Richtung Rhein
  • Erzbergerufer, Abschnitt Theaterstraße bis Josefstraße
  • Rathenauufer, Abschnitt Rheingasse bis Zweite Fährgasse
  • Rosental, Abschnitt Römerstraße bis Fritz-Schroeder-Ufer
  • Steinweg, Abschnitt Erich-Hoffmann-Straße bis Auf dem Hügel
  • Schleidener Straße, Abschnitt Euskirchener Straße bis Röckumstraße
  • Flodelingsweg, Abschnitt Kollegienweg bis Hainstraße
  • Flodelingsweg, Abschnitt Hainstraße bis Röckumstraße
  • Röckumstraße, Abschnitt Flodelingsweg bis Sebastianstraße
  • Carl-Troll-Straße, Abschnitt Sebastianstraße bis Katzenburgweg
  • Katzenburgweg, Abschnitt Carl-Troll-Straße bis Nussallee
  • Nussallee, Abschnitt Meckenheimer Allee bis Endenicher Allee
  • Königstraße, Abschnitt Poppelsdorfer Allee bis Bonner Talweg
  • Königstraße, Abschnitt  Bonner Talweg bis Kaiserstraße
  • Kurfürstenstraße, Abschnitt Reuterstraße bis Argelanderstraße
  • Argelanderstraße, Abschnitt Weberstraße bis Königstraße
  • Rehfuesstraße, Abschnitt Kirschallee bis Hospitalweg
  • Auf dem Dransdorfer Berg, Abschnitt Siemensstraße bis Im Dransdorfer Feld
  • Effertzstraße, Abschnitt Steinweg bis Hermann-Wandersleb-Ring
  • Effertzstraße, Abschnit Hermann-Wandersleb-Ring bis Endenicher Straße
  • Am Burggraben, Abschnitt Pastoratsgasse bis Röckumstraße
  • Kapellenstraße, Abschnitt Röckumstraße bis Flodelingsweg
  • Kapellenstraße
  • Winston-Churchill-Straße, Abschnitt Heussallee bis Fritz-Erler-Straße
  • Fritz-Erler-Ufer, Abschnitt Winston-Churchill-Straße bis Kurt-Schumacher-Str
  • Sträßchensweg, Abschnitt Knoten Sträßchensweg bis Wegende
  • Zitelmannstraße, Abschnitt Friedrich-Ebert-Allee bis Johanniterstraße
  • Johanniterstraße, Abschnitt Zitelmannstraße bis Achim-von-Arnim-Straße
  • Achim-von-Arnim-Straße, Abschnitt Johanniterstraße bis Sträßchensweg
  • Rheinweg           
  • Wiesenweg       
  • Herzogsfreudenweg, Abschnitt Reichsstraße bis Witterschlicker Allee
  • Herzogsfreudenweg, Abschnitt Witterschlicker Allee bis Am Hölder
  • Herzogsfreudenweg, Abschnitt Am Hölder bis Im Schmalzacker
  • Im Schmalzacker, Abschnitt Herzogsfreudenweg bis Höhlenweg
  • Höhlenweg, Abschnitt Im Schmalzacker bis Hubertusstraße
  • Auf den Steinen, Abschnitt Hubertusstraße bis Henriettenstraße

              

Stadtbezirk Bad Godesberg

  • Frankengraben, Abschnitt selbst. Weg bis Klufterplatz
  • In der Kumme, Abschnitt Annaberger Straße bis Hochkreuzallee
  • Im Erlengrund, Abschnitt Hochkreuzallee bis Promenadenweg
  • Promenadenweg, Abschnitt Im Erlengrund bis Selbst. Weg
  • Schwalbengarten, Abschnitt Frankengraben bis Servatiusstraße
  • Am Südfriedhof, Abschnitt Servatiusstraße bis Beginn Kleingärten
  • Rüdigerstraße, Abschnitt Austraße bis Siegfriedstraße
  • Schlossallee, Abschnitt Rüdigerstraße bis John-J.-McCloy-Ufer

 

Stadtbezirk Beuel

  • Wolfsgasse, Abschnitt Weg auf dem Damm bis Rheinaustraße
  • Rheinaustraße, Abschnitt Wolfsgasse bis Combahnstraße
  • Holtofer Straße, Abschnitt Maarstraße bis Am Ennertbad
  • Am Ennertbad, Abschnitt Holtorfer Straße bis Weg Richtung Forstweg
  • Forstweg/Pützchensweg, Abschnitt Weg Richtung Am Ennertbad bis Wehrhausweg
  • Flutgraben, Abschnitt Gallusstraße bis Königswinterer Straße
  • Ringstraße, Abschnitt Rheinufer bis Elsa-Brändström-Straße
  • Ringstraße, Abschnitt Elsa-Brändström-Straße bis Rudolf-Hahn-Straße
  • Ringstraße, Abschnitt Rudolf-Hahn-Straße bis Limpericher Straße
  • Ringstraße, Abschnitt Limpericher Straße bis Neustraße