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Bundesstadt Bonn

Tausendfüßler: Stadt fordert weiterhin Sanierung statt Ausbau

Die Bundesstadt Bonn bleibt bei ihrer Haltung für eine vierspurige Erneuerung der Autobahn 565 zwischen der Anschlussstelle Endenich und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord (so genannter Tausendfüßler) mit durchgängigem Sicherheitsstreifen, inklusive Lärmschutz mit zusätzlichem Radweg.

Im so genannten Deckblattverfahren im Rahmen des seit 2020 laufenden Planfeststellungsverfahrens für den Neubau des Tausendfüßlers hat die Stadt Bonn im November 2022 erneut eine entsprechende Stellungnahme abgegeben und ihre Haltung von Ende des Jahres 2020 untermauert. Sie hält den von der Autobahn GmbH vorgesehenen sechsspurigen Ausbau nach wie vor für überdimensioniert. „Die Stadt fordert weiterhin, das Projekt nach dem Standard einer Stadtautobahn mit entsprechend reduziertem Querschnitt zu planen“, betont Oberbürgermeisterin Katja Dörner.

Die neu durchgeführten Berechnungen der Planfeststellungsbehörde prognostizieren auf dem betreffenden Streckenabschnitt für 2030 bei sechsspurigem Ausbau eine Verkehrsbelastung von 114.300 Fahrzeugen gegenüber 96.200 Fahrzeugen pro Tag bei vierspurigem Ausbau. Das bedeutet eine Zunahme von 18.100 Fahrzeugen pro Tag mit einem entsprechenden Mehrausstoß an Treibhausgasen.  „Die Prognosen zeigen, dass der geplante Ausbau der Autobahn unvereinbar mit den Klimaschutzzielen ist“, so Oberbürgermeisterin Katja Dörner.  „Auf dieser Basis muss die Planung angepasst werden. Die Realisierung des Radschnellweges birgt zusätzlich große CO2-Einsparpotenziale, da es sich um eine wichtige Pendlerverbindung zwischen Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis handelt, die in dieser Form nicht anders realisiert werden kann."

Aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Lärmschutzes setzt sich die Stadt zudem für eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 80 km/h ein. Darüber hinaus fordert sie den Bau eines parallel verlaufenden Radwegs auf dem Ausbauabschnitt der A 565. „Dieser Radweg würde die Radverkehrsverbindungen in der Stadt und der Region Bonn/Rhein-Sieg deutlich verbessern. Er würde zu einer Entlastung der Autobahn beitragen und eine Maßnahme für Klimaschutz und Luftreinhaltung darstellen“, so die Bonner OB. Daher bedarf es nach Ansicht der Stadt Bonn einer umfassenden Überarbeitung der Planung.

Die Stadt begrüßt, dass nun im Deckblattverfahren das von der Stadt Bonn geforderte Klimagutachten vorgelegt wurde. Die Ergebnisse des Klimagutachtens zeigen, dass aus den hohen Lärmschutzwänden negative stadtklimatische Veränderungen resultieren, insbesondere im Bereich des westlich der Verdistraße gelegenen Wohngebietes.       

Folgende Bedenken äußert die Stadt Bonn

Zusammenfassend bestehen seitens der Stadt Bonn folgende Bedenken bzw. Forderungen:

  • Einstufung der A 565 gemäß der RIN 2008 in die Kategorie AS II (Stadtautobahn).
  • Realisierung eines Radschnellweges parallel zum Tausendfüßler.
  • Festsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf maximal 80 km/ und damit verbunden Prüfung, ob aus städtebaulichen und klimatischen Gründen bei Einhaltung der Lärmgrenzwerte eine Reduzierung der Lärmschutzwände in der Höhe und/oder in ihrer Ausgestaltung erfolgen kann.
  • Die Stadt Bonn erwartet die Berücksichtigung der von ihr geplanten Fuß- und Radverkehrsbrücke in Verlängerung der Immenburgstraße bei der weiteren Planung des Lärmschutzes in diesem Bereich.
  • Um negative klimatische Folgen zu minimieren, ist die Höhe der geplanten Lärmschutzmaßnahmen zu reduzieren, soweit dies immissionsschutzrechtlich möglich ist. Die im Klimagutachten formulierten Empfehlungen wie beidseitige Begrünung der Lärmschutzwände, heller Asphalt und zügige Umsetzung der Begrünungsmaßnahmen nach Landschaftspflegerischen Begleitplan sollen in die Planunterlagen aufgenommen werden, um negative Auswirkungen auf das Stadtklima (Durchlüftungssituation, thermische Belastung) ebenfalls zu minimieren.
  • Das Kompensationskonzept zum naturschutzrechtlichen Eingriffsausgleich ist zu aktualisieren.
  • Auch bei vollständiger Umsetzung des vorgeschlagenen Schallschutzkonzeptes (Schallschutzwände, passive Lärmschutzmaßnahmen, lärmmindernder Fahrbahnbelag) gibt es ungeschützte Bereiche. Daher ist das Schallschutzkonzept zu überarbeiten - mit dem Ziel des vollständigen Schutzes der angrenzenden Bebauung in Abstimmung mit der Stadt Bonn.
  • Durch den Ausbau der A 565 sind Gewerbebetriebe unterschiedlich stark betroffen. Die Autobahn GmbH wird aufgefordert, Sorge dafür zu tragen, dass für die betroffenen Betriebe bestandssichernde Maßnahmen getroffen werden, sodass diese während und nach dem Ausbau ohne gravierende Einschränkungen ihren Betrieb fortführen können. 
  • Es bestehen Bedenken, dass es aufgrund der Sperrzeiten der Anschlussstelle Tannenbusch zu einem Absinken des Schutzniveaus durch Feuerwehr und Rettungsdienst der Stadt Bonn kommt. Dies gilt es, durch geeignete Kompensationsmaßnahmen unbedingt zu verhindern.
  • Abschließend wird befürchtet, dass die Erhöhung der Kapazitäten auf der A565 ein weiter steigendes Verkehrsaufkommen verursachen wird.

Hintergrund

Die Autobahn GmbH des Bundes will die Autobahn 565 zwischen der Anschlussstelle Bonn-Endenich und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord einschließlich Brückenneubauten und Stütz- und Lärmschutzwänden sowie Entwässerungseinrichtungen neu bauen. Das für das Bauvorhaben notwendige Planfeststellungsverfahren wurde durch die Bezirksregierung Köln am 10. September 2020 eingeleitet. 

Die abgegebenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie die Einwendungen der betroffenen Privaten zu den 2020 offen gelegten Planunterlagen haben dazu geführt, dass die Ausgangsplanung überarbeitet bzw. ergänzt worden ist (Deckblattverfahren). Die Planänderung umfasst insbesondere einen Erläuterungsbericht, einen UVP-Bericht, eine Erläuterung zum landschaftspflegerischen Begleitplan und ein klimatisches Gutachten.

Die Planänderungsunterlagen standen der Öffentlichkeit in der Zeit vom 12. September bis einschließlich 11. Oktober 2022 im Internet sowie im Stadthaus zur Einsicht zur Verfügung. Bis einschließlich 11. November konnten Einwendungen zu den Änderungen in diesem ersten Deckblattverfahren erhoben werden.