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Bundesstadt Bonn

Lärmschutz: Tempo 30 auf neun weiteren Hauptverkehrsstraßen

Trotz hoher rechtlicher Hürden wird die Bundesstadt Bonn aus Gründen des Lärmschutzes auf neun weiteren Hauptverkehrsstraßen im Stadtgebiet zusätzliche Tempo 30-Abschnitte umsetzen. Darüber informiert die Stadtverwaltung in einer Mitteilungsvorlage an den Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie den Rat der Stadt Bonn.

Zwischenzeitlich hat die Verwaltung die Prüfung zur Erweiterung von Tempo 30-Bereichen in den von den vier Bezirksvertretungen vorgeschlagenen und durch den Rat der Stadt Bonn bestätigten Straßen abgeschlossen. Unter dem Strich können in etwas mehr als der Hälfte der geprüften Straßenabschnitte die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h gesenkt werden.

Stadt setzt sich für Änderung der Straßenverkehrsordnung ein

„Ich begrüße die Einrichtung weiterer Tempo-30-Abschnitte“, erläutert Oberbürgermeisterin Katja Dörner. „Aber leider können wir als Kommune derzeit aufgrund der bestehenden Gesetzeslage nicht noch mehr tun. Daher setzen wir uns weiterhin gemeinsam mit dem Deutschen Städtetag und anderen Städten für eine Änderung der Straßenverkehrsordnung ein.“

Die Kernforderung der „Städteinitiative Tempo 30 - Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten"“ ist, den Städten und Gemeinden einen neuen straßenverkehrsrechtlichen Rahmen seitens des Bundesgesetzgebers zu geben. „Dieser soll es ermöglichen, Tempo 30 als verkehrlich, sozial, ökologisch und baukulturell angemessene Höchstgeschwindigkeit dort anzuordnen, wo die Städte es für sinnvoll erachten. Denn wir möchten in Bonn weiterhin Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit im gesamten Stadtgebiet umsetzen“, macht die Oberbürgermeisterin deutlich.

Die weiteren Straßenzüge

Auf folgenden Straßenzügen wird die Stadt Ende des Jahres 2022/Anfang des Jahres 2023 Tempo 30 dauerhaft anordnen und entsprechend beschildern:

Stadtbezirk Bad Godesberg

  • Konstantinstraße, zwischen Römerplatz und Gutenbergallee, von 22 bis 6 Uhr
  • Ubierstraße, zwischen den Häusern 48 und 76, von 22 bis 6 Uhr
  • Mittelstraße, zwischen Plittersdorfer Straße und Wurzerstraße

 Stadtbezirk Beuel

  • Hermannstraße, zwischen Kennedybrücke und Johann-Link-Straße sowie von 22 bis 6 Uhr zwischen Steinerstraße (südliche Einmündung) bis Ringstraße.
  • Geislarstraße, Teilabschnitt Burg Lede

Stadtbezirk Bonn

  • Dottendorfer Straße, zwischen Quirinusplatz und Karl-Barth-Straße; für den Bereich der Hausnummern 61 bis 63 bzw. 48 bis 56 von 22 bis 6 Uhr.
  • Ippendorfer Allee, zwischen Friedhof Ippendorf (ab Hausnummer 80) und Einmündung Ferdinandstraße

Stadtbezirk Hardtberg

  • Schieffelingsweg, zwischen Villemombler Straße und Ludwig-Richter-Straße, 22 bis 6 Uhr
  • Villemombler Straße, zwischen Rathaus und Schieffelingsweg

Ob im Bonner Talweg, zwischen Poppelsdorfer Allee und Reuterstraße, und auf der Hausdorffstraße Tempo 30 umgesetzt werden wird, muss die Verwaltung gesondert prüfen. Zwar liegen in diesen Straßenabschnitten erhöhte Lärmwerte vor, allerdings hätte eine Temporeduzierung Auswirkungen auf den Straßenbahnverkehr der Linien 61 und 62.

Die Mitteilungsvorlage ist  hier (Öffnet in einem neuen Tab) veröffentlicht.