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Bundesstadt Bonn

SWB: Bund und Land fördern Infrastrukturausbau

Damit Stadt- und Straßenbahnen verlässlich fahren, ist eine moderne Verkehrsinfrastruktur notwendig. Für den weiteren Ausbau in Bonn und dem rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreis übergab NRW-Verkehrsministerin Ina Brandes den Förderbescheid in Höhe von 8,17 Millionen Euro an Anja Wenmakers, Geschäftsführerin von SWB Bus und Bahn.

Dies ist eine Pressemitteilung der Stadtwerke Bonn

"Die Stadtwerke Bonn haben in den vergangenen Jahren kontinuierlich in die Nahverkehrsinfrastruktur investiert und damit wichtige Modernisierungen umgesetzt. Der aktuelle Förderbescheid versetzt uns in die Lage, zusätzlich Investitionen in die Schieneninfrastruktur zu tätigen und damit unsere Bestandsanlagen zuverlässig und zukunftssicher zu machen", erklärt Anja Wenmakers, Geschäftsführerin SWB Bus und Bahn.

"Ein attraktives ÖPNV-Angebot ist Voraussetzung für eine bessere, sichere und saubere Mobilität", so Ina Brandes, Verkehrsministerin des Landes Nordrhein-Westfalen. "Vernetzte Mobilität darf nicht an analoger Technik scheitern. Deshalb unterstützen wir die Kommunen beim Systemupgrade ihrer Stadt- und Straßenbahnnetze und fördern die Modernisierung und Erneuerung von Haltestellen, Stellwerken oder Gleisen. Das trägt dazu bei, dass Deutschland wieder Bahnland wird."

Investitionen in Weichen, Gleise und Stellwerke
Der Bund und das Land NRW fördern die Erneuerung des Bonner Stadt- und Straßenbahnnetzes sowie des Stadtbahnnetzes des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises bis zum Jahr 2031 mit insgesamt 73,8 Millionen Euro. Die Förderung umfasst hierbei die bauliche Infrastruktur, u.a. Gleise, Weichen, Oberleitungen sowie Haltestellen und Brücken.

Ein erstes Maßnahmenpaket in Höhe von 14,38 Millionen Euro Gesamtkosten wurde nun in die Förderung über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) überführt. SWB Bus und Bahn, im Zuständigkeitsbereich des Zweckverbandes Nahverkehr Rheinland (NVR), wird mit Zuwendungen in Höhe von 8,17 Millionen Euro bedacht. 

Von diesen Mitteln werden im Rahmen des Maßnahmenpaketes etwa Schienen im Bereich der U-Bahn ausgetauscht sowie Weichen, Gleise, Kreuzungen und das Stellwerk Nahverkehrsbahnhof erneuert.

Bundesprogramm gemäß GVFG
Das Verkehrsministerium NRW hat sich beim Bund erfolgreich dafür eingesetzt, dass Erneuerungsmaßnahmen in das Bundesprogramm gemäß Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz aufgenommen werden. 

Hier ist eine Förderung von bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben möglich: 50 Prozent kommen vom Bund, 10 Prozent vom Land NRW. Damit reduziert sich der Eigenanteil der Verkehrsunternehmen an den zuwendungsfähigen Ausgaben gegenüber der bisherigen reinen Landesförderung (40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben) um ein Drittel.