Inhalt anspringen

Bundesstadt Bonn

3G-Regel ab 22. November bei der Stadtverwaltung

Besucher*innen der Stadtverwaltung benötigen ab Montag, 22. November 2021, nicht nur einen Termin und müssen mindestens eine medizinische Maske tragen. Sie müssen auch nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Das negative Testergebnis darf nicht älter als 24 Stunden sein.

Die Verwaltung setzt auf Beschluss des Krisenstabes die 3G-Regel in ihren Dienstgebäuden um. Damit möchte sie angesichts der stark ansteigenden Corona-Infektionszahlen die Sicherheit der Mitarbeitenden sowie der Besucher*innen erhöhen. Die 3G-Regel wird an den Eingängen der Dienstgebäude kontrolliert, daher werden die Bürger*innen gebeten, etwas mehr Zeit einzuplanen und die entsprechenden Nachweise bereitzuhalten. Darüber hinaus gelten in den Dienstgebäuden weiterhin die AHA-Regeln (Abstand halten - mindestens 1,5 Meter, Hygiene und im Alltag Maske tragen).

Gemäß aktueller Corona-Test-und-Quarantäneverordnung des Landes NRW können sich seit Samstag, 13. November 2021, wieder alle Personen mindestens einmal pro Woche kostenlos in Testzentren auf das Coronavirus testen lassen. In Bonn stehen ausreichend Testmöglichkeiten zur Verfügung. Aktuell umfasst die Internetseite www.bonn.de/schnelltest mehr als 50 Teststellen im gesamten Stadtgebiet, die mit einer Veröffentlichung ihrer Daten einverstanden sind. Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere Testzentren.

Die 3G-Regel gilt ab 22. November 2021 auch in der Stadtbibliothek. Wer Bücher bzw. Medien ausleihen oder zurückgeben möchte, benötigt zwar keinen Termin, aber ebenfalls einen Nachweis über eine Genesung, über einen vollständigen Impfschutz oder ein aktuelles negatives Testergebnis, das nicht älter als 24 Stunden sein darf. Für Kinder und Jugendliche im Klassenverband gilt als Nachweis die durch die Lehrkraft schriftlich bestätigte Schultestung innerhalb der letzten 24 Stunden.