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Bundesstadt Bonn

2G-Regel ab 17. November bei städtischen Veranstaltungen

Ab Mittwoch, 17. November 2021, gilt bei städtischen Veranstaltungen in städtischen Räumen für Besucher*innen ab dem 18. Lebensjahr die 2G-Regel (geimpft, genesen). Das hat die Stadtverwaltung Bonn aufgrund der stark steigenden Corona-Fallzahlen beschlossen. Dazu zählen zum Beispiel Konzerte, Theater/Oper, Veranstaltungen im Alten Rathaus, die Musikschule und die Volkshochschule.

Ausnahmen von der 2G-Regel gelten für Kinder bis zum zwölften Lebensjahr, da sie regelmäßig in ihren Kindertagesstätten und Schulen PCR-getestet werden (so genannter Lolli-Test). Jugendliche von 12 bis 18 Jahren, die weder geimpft noch genesen sind, benötigen zur Teilnahme an den städtischen Veranstaltungen einen Test, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.

Gemäß aktueller Corona-Test-und-Quarantäneverordnung des Landes NRW können sich seit Samstag, 13. November 2021, wieder alle Personen mindestens einmal pro Woche kostenlos in Testzentren auf Corona testen lassen.

„Angesichts der auch bei uns in Bonn steigenden Zahlen sollten wir uns nicht in falscher Sicherheit wiegen, sondern vorsichtig sein: Wir befinden uns mitten in der vierten Welle - und der Anstieg bei den Infektionen ist besorgniserregend“, sagt Oberbürgermeisterin Katja Dörner. „Bei Veranstaltungen in Räumen bringt die 2G-Regel eine größere Sicherheit mit sich als die 3G-Regel, daher begrüße ich die Entscheidung der Stadtverwaltung. Ich appelliere an die Landesregierung, 2G zu erlassen.“

Die 2G-Regel umfasst ausschließlich genesene und geimpfte Personen, bei der 3G-Regel sind neben Genesenen und Geimpften auch getestete Personen eingeschlossen.

Personen, die die städtischen Veranstaltungen lediglich getestet besuchen wollten und bereits Eintrittskarten für Veranstaltungen ab 17. November 2021 gekauft haben, werden die Eintrittsgelder erstattet.