„Mit dem Konzept sollen zum einen die zentrale Versorgungsfunktion innerhalb der Stadt und die wohnungsnahe Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs gesichert werden. Zum anderen soll die Einzelhandels- und Funktionsvielfalt der Innenstadt, der Stadtbezirks- und Ortsteilzentren erhalten und gestärkt werden“, erklärt Oberbürgermeisterin Katja Dörner. „Ich bin gespannt auf die Rückmeldungen und Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger, die nun erneut an dem Verfahren beteiligt werden.“
Im Entwurf ist weiterhin eine vierstufige Hierarchie der zentralen Versorgungsbereiche vorgesehen - von der Bonner Innenstadt mit vielfältigem Einzelhandel und einem über die Stadtgrenzen hinaus reichenden Einzugsgebiet bis hin zu Nahversorgungszentren. Darüber benennt das Konzept auch so genannte Nahversorgungsstandorte, um dem Ziel der Stadt der kurzen Wege gerecht zu werden. Der Konzeptentwurf enthält neben den räumlichen Darstellungen der zentralen Versorgungsbereiche und Nahversorgungsstandorte auch Steuerungsleitlinien. Sie stellen ein Regelwerk zur Ansiedlung von Einzelhandel dar.
Veröffentlichung vom 14. Mai bis 13. Juni
Der Fortschreibungsentwurf des Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzept wird gemäß Beschluss des Rates der Stadt Bonn vom 8. Mai 2025 veröffentlicht. Die Veröffentlichung des Konzeptentwurfes erfolgt vom 14. Mai bis einschließlich 13. Juni 2025. Die Unterlagen können eingesehen werden:
- im Internet unter https://bonn-macht-mit.de/beteiligungen/bezk (Öffnet in einem neuen Tab) sowie zusätzlich
- im Amt für Bodenmanagement und Geoinformation, Bonn, Stadthaus, Berliner Platz 2, Aufzug 2, Etage 6B (Kundenzentrum Geodaten); Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8 Uhr bis 13 Uhr und Donnerstag von 8 Uhr bis 18 Uhr.
Nachdem der Entwurf der Fortschreibung bereits Ende 2024 mit Bürger*innen und der ansässigen Wirtschaft in mehreren Veranstaltungen auf Stadtbezirksebene diskutiert worden ist, können im Rahmen der nun anstehenden Veröffentlichung Stellungnahmen eingebracht werden. Diese sind bis zum Ablauf der Veröffentlichungsfrist am 13. Juni 2025 per E-Mail an zentrenkonzeptbonnde oder per Post an Stadtplanungsamt, Berliner Platz 2, 53103 Bonn zu schicken.
Infoveranstaltung und Sprechstunden
Darüber hinaus wird es eine digitale Informationsveranstaltung sowie Sprechstunden zum Konzeptentwurf geben.
- Am Donnerstag, 22. Mai 2025, um 18:00 Uhr die digitale Informationsveranstaltung; der Streaming-Link wird auf www.bonn-macht-mit.de/beteiligungen/bezk (Öffnet in einem neuen Tab) veröffentlicht. Die Informationsveranstaltung wird auf bonn-macht-mit.de live übertragen, aufgezeichnet und kann zu einem späteren Zeitpunkt erneut angeschaut werden.
- Am Freitag, 23. Mai 2025, von 15 bis 16 Uhr Sprechstunde für Erwachsene, von 17 bis 18 Uhr für Kinder und Jugendliche im Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 2, Sitzungsraum 3; eine Voranmeldung ist nicht erforderlich.
Fragen zum Konzeptentwurf können vorab sowie während der Veranstaltung ebenfalls auf www.bonn-macht-mit.de (Öffnet in einem neuen Tab) öffentlich eingebracht werden.
So geht es weiter
Die während der öffentlichen Auslegung eingehenden Anregungen und Stellungnahmen werden anschließend ausgewertet und in eine Abwägungsempfehlung überführt. Der nach der öffentlichen Auslegung finalisierte Fortschreibungsentwurf des „Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes 2025“ wird dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. Abschließend bedarf es im Rahmen der landesplanerischen Zielvorgaben eines sogenannten Testats der Bezirksregierung Köln.