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Bundesstadt Bonn

Rheingasse wird ab 9. Mai provisorisch zur Einbahnstraße

Die Rheingasse im Bonner Zentrum wird provisorisch zur Einbahnstraße in Richtung Innenstadt. Einen entsprechenden Beschluss hat der Rat der Stadt Bonn am 5. Mai 2022 gefasst und damit den Vorschlag der Stadtverwaltung bestätigt. Die Markierungs- und Beschilderungsarbeiten werden am Montag, 9. Mai 2022, ausgeführt.

Die Stadtverwaltung wird am Freitag, 6. Mai, die Anwohner*innen der Rheingasse über die Änderungen informieren, die private Parkgarage und die Geschäfte bleiben von der Rheinseite weiter anfahrbar.

Mit Einrichtung der Einbahnstraße soll der Verkehrsfluss auf der der aktuellen Umleitungsstrecke Zweite Fährgasse/Rheinufer/Rheingasse aufgrund der Baustelle im Koblenzer Tor verbessert werden. Über die Einbahnstraße entstehen vorübergehend für den Verkehr zwei Fahrspuren – einmal in Richtung Süden (für den Verkehr von der Kennedybrücke aus Beuel kommend) und zum anderen in Richtung Norden (Umleitungsverkehr). So wird über den Grünpfeil rechts in den Belderberg mehr Verkehr abfließen können als aktuell. Die Einrichtung der Einbahnstraße bietet sich an, da durch die Sperrung des Koblenzer Tors in Richtung Norden derzeit ohnehin kein Verkehr in der Rheingasse in Richtung Rhein fließt. Der Bus-, Liefer-, Anlieger- und Radverkehr wird weiterhin geradeaus in die Rathausgasse fahren dürfen. Der Radweg in der Rheingasse in Richtung Rhein bleibt erhalten. Er wird über eine Markierung mit Schutzabstand vom Autoverkehr getrennt.

In einem ersten Schritt war bereits am 4. Mai die Ampelschaltung der Kreuzung Rheingasse/Belderberg optimiert worden. Seither können mehr Autos von der Rheingasse kommend während der Grünphase den Knotenpunkt passieren. 

Die Stadtverwaltung wird die Verkehrssituation auf der Umleitungsstrecke Zweite Fährgasse/Rheinufer/Rheingasse weiter genau beobachten. Auf Beschluss des Rates soll insbesondere auf folgende Punkte geachtet werden: eine Reduzierung des Staus am Rheinufer und auf der Adenauerallee, keine Beeinträchtigung des Fuß- und Radverkehrs und die Erreichbarkeit des Rheins aus Richtung Norden und Westen. Die Wirkungen dieser Maßnahmen sollen frühestmöglich schriftlich dargestellt werden. Gleichzeitig wird dem Ausschuss für Mobilität und Verkehr in einer anzuberaumenden Sondersitzung vorbehalten, diesen Piloten (teilweise) wieder aufzuheben und auch die Einbahnregelung am Rheinufer aufzuschieben.