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Bundesstadt Bonn

bonnorange reinigt Haltestellen auf Gehwegen und Mobilstationen

Änderung der Straßenreinigungssatzung veröffentlicht

Dies ist eine Pressemitteilung der bonnorange AöR

Nachdem der Rat der Bundesstadt Bonn am 9. Dezember 2021 die 8. Satzung zur Änderung der Satzung der bonnorange – Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) – über die Straßenreinigung in der Bundesstadt Bonn beschlossen hatte, wurde diese am 27. April 2022 im Amtsblatt veröffentlicht und ist am 1. Mai 2022 in Kraft getreten. Mit der Anpassung der Reinigungsverpflichtung für Haltestellen auf Gehwegen und der Mobilstationen wird dem Bedarf Rechnung getragen, dass zu einem attraktiven öffentlichen Nahverkehr auch saubere Haltestellen gehören, für die bonnorange nun die Verantwortung trägt.

Durch die Änderung des Paragraph 4 der Straßenreinigungssatzung obliegt nun unabhängig von der im Straßenverzeichnis festgelegten Reinigungsklasse die Reinigungsverpflichtung für Haltestellen auf Gehwegen und die von der Bundesstadt Bonn errichteten Mobilstationen der bonnorange AöR. Am 5. Februar 2020 hatte der Verwaltungsrat der bonnorange AöR den Beschluss gefasst, dass die Reinigungspflicht für Haltestellen nicht mehr in der Zuständigkeit der anliegenden Grundstückseigentümer*innen liegen sollte. Eine daraufhin erfolgte Ratsbefassung im September 2020 hatte dann ergeben, dass zur Stärkung des ÖPNV die Reinigung durch die bonnorange AöR erfolgen soll.

„Dadurch trägt die Bundesstadt Bonn ihrer hoheitlichen Verantwortung für die Infrastruktur des öffentlichen Nahverkehrs Rechnung“, erläutert Richard Münz, stellvertretender Vorstand der bonnorange AöR. „Durch die Satzungsänderung werden die Grundstückeigentümer*innen von der Zuständigkeit für die Reinigung von Haltestellen auf Gehwegen befreit und wir übernehmen für die Mobilstationen als einem weiteren Baustein für die Verkehrswende in Bonn die Zuständigkeit“, erklärt Münz den Beitrag der bonnorange AöR für ein sauberes Bonn und dessen Mobilitätsinfrastruktur.

Mit dem Bau von Mobilstationen will die Bundesstadt Bonn gemeinsam mit den Stadtwerken eine bessere Verknüpfung und Bündelung verschiedener umweltfreundlicher Verkehrsangebote erreichen, um dadurch die Mobilität der Straßenverkehrsteilnehmenden umweltfreundlich steigern zu können. „Im Rahmen des Förderprojektes "Emissionsfreie Innenstadt" werden bis Ende 2022 36 Mobilstationen in Bonn errichtet“, berichtet Helmut Wiesner, zuständiger Stadtbaurat und Verwaltungsratsvorsitzender der bonnorange AöR. „Wir steigern mit den Mobilstationen die Attraktivität der umweltschonenden Mobilität und sorgen auch für deren Erhalt, indem bonnorange für die Sauberkeit an den gebauten und zukünftigen Standorte dieses Serviceangebots der Stadt Bonn in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken zuständig ist.“

Die Ausstattung der Mobilstationen variiert und umfasst zum Beispiel verschließbare Schränke, in denen Bike-Akkus geladen werden können, Fahrradparkhäuser und verschließbare Fahrradboxen, überdachte Fahrradbügel zum witterungsgeschützten Anschließen der Räder, Verleih von E-Lastenbikes, Luftpumpen-Service, Ladestationen für EAutos, Car-Sharing-Standorte und Stationen des Fahrradmietsystems.
Die Standorte können auf einem digitalen Stadtplan auf  www.bonn.de eingesehen werden. Die Mobilstationen werden von der Bundesstadt Bonn auf den öffentlichen Straßen in geschlossener Ortslage – beispielsweise auf Gehwegen, Plätzen und Parkbuchten/-taschen – errichtet, deren Reinigung die bonnorange AöR nun entsprechend der geänderten Straßenreinigungssatzung betreibt. Die für die Aufgabenwahrnehmung anfallenden Kosten der bonnorange AöR werden über die Abfallgebühr finanziert.