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Bundesstadt Bonn

Bonner Familienbildungsstätten mit neuem Konzept

Die Katholische Familienbildungsstätte Lennéstraße, das Haus der Familie sowie die Werkstatt Friedenserziehung sollen weiter durch die Stadt Bonn finanziell unterstützt werden. Diesen Vorschlag macht die Verwaltung dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie.

Mit einem veränderten und tragfähigen Konzept werden die Bonner Familienbildungsstätten ihre Arbeit fortsetzen.  Das Amt für Kinder, Jugend und Familie hat in einem intensiven Austausch mit den Einrichtungen Familienbildungsstätte Lennéstraße, Haus der Familie und Werkstatt Friedenserziehung die Grundsätze der Projektförderung von 2018 überarbeitet. Die Förderung soll künftig zielgerichtet für definierte Förderkategorien eingesetzt werden. Vergangenen Juni hatte der Rat dafür gestimmt, die finanzielle Förderung nicht mehr zu gewähren. Die Einrichtungen sollten zunächst tragfähige Konzepte vorlegen.

Neu sind veränderte Zuwendungsvoraussetzungen, die erstmals die Grundlage für einen regelmäßigen Abstimmungsprozess mit der Jugendhilfeplanung und den Ausbau von niederschwelligen Angeboten in Sozialräumen schaffen. Damit einher geht die Vernetzung der Familienbildungsstätten mit den beteiligten Akteuren im Sozialraum. „Ich freue mich, dass es gelungen ist, in einem gemeinsamen Prozess neue Förderkategorien für die Familienbildungsstätten zu definieren und damit ein neues, zukunftsorientiertes Bildungskonzept zu etablieren, das Familien, Eltern und Kinder unterstützt“, betonte Oberbürgermeisterin Katja Dörner, „besonders begrüße ich, dass ein stärkerer Fokus auf die Vernetzung der Angebote gelegt wird.“

„Um allen Bonner Familien ein umfangreiches Kursangebot und sozialraumorientiert - auch im Sinne der Prävention - niederschwellige Angebote zur Verfügung stellen zu können, ist auch künftig die Förderung der Familienbildungsstätten erforderlich“, ergänzt Sozialdezernentin Carolin Krause.

Die Förderkategorien sind Angebote vor und nach der Geburt, das erste Lebensjahr (Entwicklung des Kindes), Eltern-Kind-Gruppen (Kinder bis 12 Jahre) mit Bewegungs- als auch Sprachförderung und Vorbereitung auf Übergänge im kindlichen Bildungssystem, Alltags-, Erziehungs- und Gesundheitskompetenz, Ehe und Partnerschaft, Angebote für Kinder ab sechs Jahren, Jugendliche und junge Volljährige, Ferienangebote für Kinder und Jugendliche sowie Angebote für Geflüchtete.

Die drei Familienbildungsstätten soll für die Haushaltjahre 2023/24 insgesamt bis zu einer Höhe von maximal 336.084 Euro jährlich gefördert werden können.