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Bundesstadt Bonn

Vandalismus an Fledermaus-Quartier

In Bonn-Friesdorf wurde ein geschütztes Fledermaus-Quartier zum wiederholten Male mutwillig demoliert. Die Untere Naturschutzbehörde im Amt für Umwelt und Stadtgrün informiert und bittet um Rücksichtnahme.

Im Bonner Stadtgebiet kommen 17 von 24 in Deutschland vorkommenden, streng geschützten Fledermausarten vor. Alle Fledermausarten stehen als besonders gefährdete Tierarten unter strengstem Schutz auf nationaler und europäischer Ebene. Fledermäuse sind die einzigen flugfähigen Säugetiere. Sie haben die besondere Fähigkeit, sich per Echoortung auch nachts zu orientieren und kleine Insekten oder Spinnen zu jagen – sie „sehen“ in der Dunkelheit mit den Ohren. Manche Fledermäuse fangen bis zu 4.000 Mücken, Schnaken, Nachtfalter oder Fliegen in einer einzigen Nacht. Jede Fledermausart bevorzugt bestimmte Insekten und hat eine eigene Jagdmethode zum Fang der Beute entwickelt. Aufgrund ihres hohen Nahrungsbedarfes an Insekten haben Fledermäuse für den Menschen eine große ökologische Bedeutung als natürliche Schädlingsbekämpfer.

Nehmen die Beuteinsekten aufgrund niedriger Temperaturen ab, ziehen sich die Fledermäuse in ihre Winterquartiere zurück. Hierzu suchen die Tiere möglichst ungestörte, feuchte und frostfreie Verstecke auf. Häufig nutzen sie in den Siedlungsbereichen auch geeignete Keller, Tunnel oder Bunkeranlagen.

Solche Verstecke gibt es auch in Bonn, zum Beispiel in alten Kühlkellern oder ehemaligen Luftschutzbunkern. Seit Jahren ist ein Fledermaus-Winterquartier in Friesdorf nahe des Waldweges in Verlängerung der Hochkreuzallee bekannt. Die Fledermäuse fliegen hier über einen alten Belüftungsschacht in unterirdische Kellerräume zum Überwintern ein. Die Waldfläche gehört zum Naturschutzgebiet Kottenforst und liegt in Privatbesitz. Das Fledermausquartier wird regelmäßig von der Unteren Naturschutzbehörde sowie ehrenamtlich von der Fledermausexpertin Alexandra Königsmark kontrolliert und gemeinsam mit den Eigentümerinnen und Eigentümern betreut.

Dieser Schacht wurde nun zum wiederholten Male von Unbekannten demoliert. Für spielende Kinder entstand dadurch eine gefährliche Situation, da sie in den offenstehenden, mehrere Meter tiefen Schacht hineinklettern oder –fallen könnten. Zudem besteht die Gefahr, dass die Fledermäuse in ihrem Winterschlaf gestört werden.

Während der Winterlethargie leben die Tiere von ihren Fettreserven. Der Stoffwechsel und damit auch der Energieverbrauch werden stark heruntergefahren. Aus ihrem Ruhezustand erwachen die Fledermäuse nur, wenn die klimatischen Bedingungen im Winterquartier nicht mehr geeignet sind oder wenn sie sich gestört fühlen. Dieser etwa halbstündige Aufwachprozess ist sehr energieaufwendig. Wiederholt er sich zu oft, wird die Fledermaus ihrer Reserven für die Aktivität im Frühling beraubt und ist dann zu schwach um eigenständig zu jagen. Fledermäuse dürfen daher in ihren Winterquartieren nicht gestört werden!

Hierfür gibt es empfindliche Strafen, denn nach Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, die Lebensstätten wildlebender Tiere ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören. Wer wildlebende Tiere der streng geschützten Arten zum Beispiel während der Überwinterungszeiten erheblich stört, begeht eine Straftat. Das Betreten von Flächen abseits offizieller Wege ist im Naturschutzgebiet zum Schutz sensibler Lebensräume und störungsempfindlicher Arten strengstens untersagt. Zudem stellt der Vandalismus eine Sachbeschädigung dar. Die Stadt hat Anzeige gegen Unbekannt erstattet.

Für die Stadt sind inzwischen Schäden im vierstelligen Bereich entstanden. Die Sanierung des Schachtes ist bereits beauftragt und wird schnellstmöglich umgesetzt. Zudem soll ein Hinweisschild „Geschütztes Fledermausquartier“ ergänzt werden. Ein zweiter Eingang zu den unterirdischen Kellerräumen, welcher direkt am Waldweg liegt, ist bereits entsprechend beschildert.

Die Untere Naturschutzbehörde appelliert an eine gegenseitige Rücksichtnahme im Naturschutzgebiet. Dies betrifft Erholungssuchende untereinander, aber insbesondere auch gegenüber dem Lebensraum der hier geschützten Tierarten. Die Untere Naturschutzbehörde bittet darum, Behinderungen von Naturschutzmaßnahmen zu melden unter 0228 – 77 4545 sowie per E-Mail an  naturschutzbonnde. Akute Verstöße wie Sachbeschädigung können außerdem möglichst umgehend dem Ordnungsamt unter der Nummer 0228 – 77 33 33 oder der Polizei gemeldet werden.