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Bundesstadt Bonn

Aufarbeiten, was geschah

Die Stiftung Anerkennung und Hilfe unterstützt Menschen, die in Einrichtungen der Behindertenhilfe oder der Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben. Noch bis 30. Juni 2021 können sich Betroffene bei einer Anlauf- und Beratungsstelle melden, um Anerkennung, Hilfe und Entschädigung zu erhalten. OB Katja Dörner appelliert an Bonner Betroffene, die Möglichkeit zu nutzen.

Der Aufruf richtet sich konkret an Menschen, die als Kinder und Jugendliche in der Zeit vom 23. Mai 1949 bis zum 31. Dezember 1975 in der Bundesrepublik Deutschland beziehungsweise vom 7. Oktober 1949 bis zum 2. Oktober 1990 in der DDR in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder der Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben und heute noch an Folgewirkungen leiden.

Dieses Leid und Unrecht kann in Zusammenhang stehen mit körperlicher Gewalt, zum Beispiel durch Betreuungspersonal oder andere Kinder und Jugendliche; psychischer Gewalt, wie Demütigung, Fremdbestimmung, Zuschreibung negativer Rollen oder Miterleben belastender Situationen; sexualisierter Gewalt, zum Beispiel durch Betreuungspersonal oder andere Kinder und Jugendliche; der Verweigerung von Schul- und Ausbildung;  der Arbeitsleistung, zum Beispiel Arbeit ohne Lohn, oder der gesundheitlichen Versorgung und Ernährung, wie etwa Mangelernährung oder Schlafentzug.

Dazu die Bonner Oberbürgermeisterin Katja Dörner: „Es ist kaum vorstellbar, dass gerade die Schwächsten und Verletzlichsten unserer Gesellschaft, denen eigentlich besonderer Schutz und Zuwendung zustünde, in der Vergangenheit solches Leid erfahren haben.“ Die Oberbürgermeisterin appelliert daher an Betroffene sowie deren Angehörige: „Nutzen Sie diese Möglichkeit zur Bewältigung des Erlebten. Das Unrecht kann keinesfalls ungeschehen gemacht werden, aber zumindest durch Anerkennung und Entschädigung kann ein kleines Stück Wiedergutmachung  geleistet werden.“ 

Betroffene können sich noch bis 30. Juni 2021 bei einer Anlauf- und Beratungsstelle melden. Bund, Länder und die Kirchen haben die Anmeldefrist um ein halbes Jahr verlängert. Erste Informationen gibt es am Infotelefon der Stiftung unter 0800 – 221 2218 oder per E-Mail an  infostiftung-anerkennung-hilfede 

Die Anmeldung besteht aus drei Schritten: der Kontaktaufnahme mit der zuständigen Anlauf- und Beratungsstelle, einem persönlichen Beratungsgespräch und dem gemeinsamen Ausfüllen eines Erfassungsbogens mit einer Beraterin oder einem Berater. Für Nordrhein-Westfalen ist die zuständige Anlaufstelle beim Landschaftsverband Rheinland angesiedelt: Telefon: 0221/809 500, E-Mail:  anerkennung-hilfelvrde 

Betroffene, bei denen aufgrund des erlittenen Leids und Unrechts noch heute eine Folgewirkung besteht, erhalten eine einmalige pauschale Geldleistung in Höhe von 9.000 Euro. Sofern sie in Einrichtungen sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben, ohne dass Beiträge zur Rentenversicherung eingezahlt wurden, erhalten sie zusätzlich eine Rentenersatzleistung von bis zu 5.000 Euro.

Über die Stiftung Anerkennung und Hilfe

Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung aufgefordert, in Abstimmung mit den Bundesländern ein Hilfesystem zu errichten für Menschen, die als Kinder und Jugendliche in Einrichtungen der Behindertenhilfe oder in stationären psychiatrischen Einrichtungen Leid und Unrecht erfahren haben. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat gemeinsam mit Ländern und Kirchen einen Lösungsweg erarbeitet, um das Leid der Betroffenen anzuerkennen und das erlebte Unrecht aufzuarbeiten. Das errichtete Hilfesystem ist die Stiftung Anerkennung und Hilfe, die zum 1. Januar 2017 gegründet wurde. Weitere Informationen bietet der barrierefreie Internetauftritt der Stiftung unter  www.stiftung-anerkennung-hilfe.de. (Öffnet in einem neuen Tab)