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Bundesstadt Bonn

Corona: Weitere Personengruppen können sich impfen lassen

Weitere Personengruppen haben gemäß Vorgaben des Landes NRW seit heutigem Donnerstag, 6. Mai, die Möglichkeit, Termine für die Impfungen gegen das Coronavirus zu buchen. Dazu gehören u.a. Beschäftigte im Lebensmitteleinzelhandel und Drogeriemärkte.

Mitarbeitende der folgenden Berufsgruppen können ab sofort über das Portal der Kassenärztlichen Vereinigung unter www.116117.de oder telefonisch unter 0800 11611701 Impftermine buchen:

  • Lebensmitteleinzelhandel und Drogeriemärkte
  • Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder
  • Weiterführende Schulen
  • Justizvollzugsanstalt mit Gefangenenkontakt
  • Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher
  • Servicebereiche von Gerichten und Justizbehörden, Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte
  • Ambulanter Sozialer Dienst der Justiz

Die Beschäftigten in den Berufsgruppen können sich in einem Impfzentrum ihrer Wahl impfen lassen. Es ist jeweils die ausgefüllte Arbeitgeberbescheinigung des NRW-Gesundheitsministeriums zum Impftermin mitzubringen. Nach Angaben des Landes kommt für all diese Personengruppen mRNA-Impfstoff zum Einsatz – das heißt von BioNTech oder Moderna. Eine Wahl des Impfstoffs ist nicht möglich.

Unterdessen wurden in Bonn 124.487 Erstimpfungen durchgeführt, davon 72.234 im Bonner Impfzentrum im WorldCCBonn. 30.193 Personen haben bereits die zweite Impfung erhalten, 12.493 im Impfzentrum.

Alle wichtigen Informationen zum Thema Impfen gibt es im Internet:  www.bonn.de/impfen (Öffnet in einem neuen Tab).

Inzidenzwert beträgt 160,5

Der Corona-Inzidenzwert für Bonn beträgt am Donnerstag, 6. Mai 2021, 160,5 bezogen auf 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Damit sind dem Gesundheitsamt in den vergangenen sieben Tagen insgesamt 529 Neuinfektionen gemeldet worden.

Bisher wurden seit 28. Februar 2020 13.262 bestätigte Covid-19-Fälle in Bonn verzeichnet. Von diesen sind noch 973 akut, während 12.056 Personen als wieder genesen gelten. Die Zahl der in Verbindung mit dem Coronavirus in Bonn gestorbenen Menschen beträgt 233. Die beiden jüngsten Todesfälle sind ein 81 Jahre alter Mann (es liegen keine Angaben zu Vorerkrankungen vor) und ein 82 Jahre alter Mann mit schwerer Vorerkrankung. 2578 Bonnerinnen und Bonner sind aktuell in Quarantäne.

Mit Stand Mittwoch, 5. Mai 2021, registrierte das Gesundheitsamt seit 28. Januar 2021 insgesamt 2.417 Fälle an Coronavirus-Mutationen (2373-mal die britische Variante, 2-mal die brasilianische Variante und 42-mal die südafrikanische Variante).

Zwischen dem 19. und 25. April gab es insgesamt 593 neue SARS-CoV-2-Fälle, davon 362 mit der britischen Virusvariante; dies entspricht einer Quote von 61,05 Prozent (britische Variante 60,88 Prozent, südafrikanische Variante 0,17 Prozent), die damit gegenüber der Vorwoche wieder gestiegen ist.

Schulen

Die Stadtverwaltung hat die Schulen in Bonn über die Regelungen zum Unterricht mit Blick auf den Inzidenzwert informiert. Derzeit gilt Distanzunterricht. Präsenzunterricht ist untersagt.

Unterschreitet an fünf aufeinander folgenden Werktagen (der Sonntag wird dabei nicht mitgezählt und unterbricht die Zählung der aufeinander folgenden Werktage nicht) der Sieben-Tages-Inzidenzwert den Schwellenwert von 165 (maßgeblich ist die Feststellung des Robert-Koch-Instituts), so macht das NRW-Gesundheitsministerium das Aussetzen der Untersagung am darauffolgenden Tag bekannt. Der Unterricht in Form des Wechselunterrichtes startet gemäß NRW-Coronabetreuungsverordnung dann mit Beginn des ersten Montags nach dem Tag, an dem das Ministerium die Aufhebung des Verbotes des Präsenzunterrichtes bekannt gemacht hat. Das Land will so den Schulen, aber auch den Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern eine ausreichende Zeit zur Vorbereitung auf den Wechselunterricht geben.

Sobald der Stadt Bonn eine entsprechende Bekanntmachung für das Außerkrafttreten der Untersagung des Präsenzunterrichtes vorliegt, wird sie die Schulen informieren, an welchem Montag der Präsenzunterricht in Form des Wechselunterrichtes wieder aufgenommen werden darf.

Gleichstellung von vollständig Geimpften und Genesenen mit negativ Getesteten

Vollständig Geimpfte und Genesene werden den negativ Getesteten dort gleichstellt, wo in der Bundesnotbremse sowie in der Coronaschutzverordnung Regelungen bestehen, die Getesteten den Zugang zu Einrichtungen und Angeboten erlauben.

Alternativ zur Vorlage eines negativen Testergebnisses reicht ein Nachweis über eine Immunisierung. Diese kann nachgewiesen werden durch:

  • den Nachweis einer vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff,
  • den Nachweis eines positiven Testergebnisses, das auf einer Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis beruht (insbesondere PCR-Labortest) und mindestens 28 Tage sowie maximal 6 Monate zurückliegt, oder
  • den Nachweis eines positiven Testergebnisses nach Nummer 2 in Verbindung mit dem Nachweis der mindestens 14 Tage zurückliegenden Verabreichung mindestens einer Impfstoffdosis gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff.

Was mache ich, wenn ich die Bescheinigung meines positiven Ergebnisses nicht mehr vorliegen habe? Wenn die Bescheinigung nicht aufbewahrt wurde, kann man sich über die E-Mail-Adresse  corona-befundebonnde  an das Gesundheitsamt wenden. Die Stadtverwaltung bittet bereits jetzt um Verständnis, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nehmen kann.