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Bundesstadt Bonn

Corona: Überblick über die Regelungen ab 28. Mai

Ab Freitag, 28. Mai 2021, gilt die neue Coronaschuzverordnung des Landes NRW. Die Stadt Bonn gibt einen Überblick über die dann in Bonn geltenden Regelungen für eine Inzidenz zwischen 100 und 50. Aktuell liegt Bonn bei 79,5

Allgemeines

  • Kontaktbeschränkungen: Personen des eigenen Hausstandes ohne Personenbegrenzung; Personen aus zwei Hausständen ohne Personenbegrenzung, immunisierte Personen aus weiteren Hausständen dürfen zusätzlich teilnehmen; bei einem Zusammentreffen ausschließlich immunisierter Personen ohne Begrenzung der Zahl der Personen oder Hausstände.
  • Umzüge sind mit bis zu zehn Personen mit negativem Testergebnis möglich. 
  • Ausflugsfahrten mit Schiffen usw. mit den Außenbereichen und negativem Test.
  • Benutzung von Minigolfanlagen, Hochseilgärten, Kletterparks u.ä. unter freiem Himmel ist mit negativem Testergebnis erlaubt.
  • Botanischer Garten darf öffnen mit Terminbuchung.
  • Öffnung Wettannahmestellen, Wettbüros ausschließlich zur Entgegennahme der Spielscheine/Wetten mit Personenbegrenzung (maximal eine Person pro 10 qm).
  • Einzelhandel: Geschäfte der Grundversorgung (u.a. Lebensmitteleinzelhandel, Drogerien, Apotheken, Tankstellen, Tierbedarfs- und Futtermittelmärkte) sind geöffnet (eine Person pro 10qm, ab 800 Quadratmetern Verkaufsfläche 80 Personen plus eine Person je weitere 20 qm).
  • Geschäfte, die nicht der Grundversorgung dienen, sind geöffnet; Begrenzung auf 1 Person pro 20 qm.
  • Messen und Ausstellungen mit Personenbegrenzung (1 Person/7qm) und Hygienekonzept.
  • Gastronomie: Außengastronomie mit Test und Platzpflicht geöffnet. Das Verzehrverbot im Umkreis von gastronomischen Betrieben fällt weg.
  • Handwerk/Dienstleistungen: Nicht-körpernahes Handwerk und Dienstleistungen (Reinigungen, Waschsalons, Kfz- und Fahrradwerkstätten, Autovermietung, Sonnenstudios u.ä.) sind erlaubt (eine Person je 10 qm, ab 800 qm 80 Personen plus eine Person je weitere 20 qm).
  • Verkauf von nicht mit handwerklichen Leistungen und Dienstleistungen verbundenen Waren mit Begrenzung auf eine Person pro 20 qm.
  • Körpernahe Dienstleistungen (u.a. Friseur, Kosmetik, Fußpflege, Massage): Wenn die Maske zulässigerweise abgenommen werden muss, ist von allen an der Dienstleistung Beteiligten ein negatives Testergebnis nötig
  • Körpernahe Dienstleistungen auf ärztliche Anordnung sind ohne Test möglich.
  • Beherbergung/Tourismus: „Autarke“ Übernachtungen (Ferienwohnungen, Camping, Wohnmobile) mit negativem Test sind möglich.
  • Öffnung von Hotels ohne Kapazitätsbegrenzung auch für private Übernachtungen mit Frühstück, aber ohne weitere Innengastronomie, mit negativem Test.
  • Busreisen mit negativem Test und Kapazitätsbegrenzung (60 Prozent), falls nicht ausschließlich Geimpfte/Genesene teilnehmen.

Bildung, Kinderbetreuung, Jugendarbeit

Bei außerschulischen ist Präsenzunterricht ohne Begrenzung der Personalzahl möglich. Bei Präsenzunterricht in Innenräumen ist ein negativer Test erforderlich.

Angebote der Kinder- und Jugendarbeit mit 10 Personen (Innenräume) bzw. 20 (im Freien) sind mit einem negativen Coronatest erlaubt. Auch Ferienangebote und Ferienreisen sind so möglich. 

Zum 31. Mai kehren alle Schulen in den Präsenzunterricht zurück. 

Die Rückkehr in den Regelbetrieb in der Kindertagesbetreuung ohne Einschränkungen der Betreuungszeiten ist vom Land ab dem 7. Juni 2021 vorgesehen.

Sport

  • Der Wettkampf im Freizeit- und Amateursportbetrieb ist unter Auflagen/Beschränkungen wieder erlaubt. 
  • Der Sport außerhalb von Sportanlagen im öffentlichen Bereich ist unter Auflagen/Beschränkungen wieder möglich.
  • Die allgemeinen Kontaktbeschränkungen haben sich gelockert, was für den Sport im Freien Auswirkungen hat: Beliebig viele Personen aus einem Hausstand; beliebig viele Personen aus zwei Hausständen plus immunisierter Personen aus weiteren Hausständen; ausschließlich immunisierte Personen ohne Begrenzung der Zahl der Personen oder Hausstände
  • Sport mit Körperkontakt im Freien für Gruppen von höchstens 25 Kindern/Jugendlichen bis zum Alter von einschließlich 18 Jahren zuzüglich bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen erlaubt.
  • Kontaktfreien Sport einschließlich der Ausbildung dürfen 25 Personen ohne Altersbeschränkung im Freien Sport ausüben.
  • Ärztlich verordneter und unter ärztlicher Betreuung und Überwachung durchgeführter Rehabilitationssport nach § 64 SGB ist unter Beachtung des Mindestabstands zwischen den teilnehmenden Personen und, wenn er in geschlossenen Räumen stattfindet mit Negativtestnachweis, zulässig.
  • Anfängerschwimmausbildung und Kleinkinderschwimmkurse in Hallenbädern für Gruppen bis zu 10 Kindern, in Freibädern bis zu zwanzig Kindern erlaubt. Die Sportausübung in Freibädern ist mit Negativtestnachweis wieder zulässig. Bei der Sportausübung in den Freibädern ist ein Negativtest erforderlich.
  • Bislang war der Wettkampf- und Trainingsbetrieb in Profiligen sowie von anderen Berufssportlern zulässig sowie Training/Wettkampf der offiziell gelisteten Kaderathleten. Ab 28. Mai ist auch der Trainingsbetrieb bei Qualifikations- und Aufstiegsturnieren für Profiligen und für länderübergreifende Amateurligen sowie für Finalrunden zu Deutschen Meisterschaften zulässig.
  • Der Zutritt von Zuschauerinnen und Zuschauern zu Sportanlagen im Freien ist zulässig für bis zu 100 Personen mit Negativtestnachweis und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit, wenn die Regelungen zum Mindestabstand gesichert eingehalten werden; bis zu 500 Personen mit Negativtestnachweis auf fest zugewiesenen Sitz- oder Stehplätzen, sichergestellter besonderer Rückverfolgbarkeit für die Sitz- und Stehplätze und Einhaltung der Vorschriften zum Mindestabstand, wobei bei festen Sitzplätzen eine Besetzung im Schachbrettmuster ausreicht.

Kulturelle Einrichtungen der Stadt

Für das Beethoven-Orchester ergeben sich aktuell keine Änderungen. Bisher geplanter Start mit Opern-Air-Veranstaltungen ist am 22. August 2021. 

Kunstmuseum Bonn: Ab Samstag, 29. Mai, sind Ausstellungen im Kunstmuseum und dem Viktoriabad wieder zu den normalen Öffnungszeiten des Museums zugänglich. Zur Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit ist für den Besuch eine vorige Terminbuchung auf der Website des Kunstmuseums erforderlich.

Stadtarchiv und Gedenkstätte: Ab Dienstag, 1.6., werden Stadtarchiv und Stadthistorische Bibliothek sowie die Gedenkstätte wieder für das Publikum mit negativem Testergebnis öffnen. Die Öffnungszeiten von Stadtarchiv und Stadthistorischer Bibliothek sind: Dienstag und Mittwoch 10 bis 16 Uhr, Donnerstag 10 bis 18 Uhr, die Gedenkstätte ist Dienstag bis Freitag von 10 bis 16 Uhr geöffnet. Besuche sind nur nach schriftlicher Anmeldung unter Nennung von Name und Anschrift (wegen möglicher Nachverfolgung) und unter Nennung der gewünschten Dauer und Grund des Besuchs möglich. Für Stadtarchiv und Stadthistorische Bibliothek lautet die Adresse  lesesaal.stadtarchivbonnde, für die Gedenkstätte  gedenkstaettebonnde. Das Tragen einer medizinischen Maske oder einer FFP2-Maske ist während des gesamten Aufenthalts in den Räumen von Stadtarchiv und Stadthistorischer Bibliothek erforderlich.

Das Stadtmuseum ist im Mai geschlossen.

Die Stadtbibliothek wird den derzeitigen kontaktlosen Abholservice für bestellte Medien sowie die kontaktlose Medienrückgabe fortführen (ohne Testnachweis; Medienabholung nach vorheriger Terminvereinbarung).

Ludwig-van-Beethoven-Musikschule: Ab Montag, 31. Mai 2021, ist Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler allen Alters wieder möglich. Zunächst bleibt es den Lehrkräften jedoch freigestellt, ob sie ihren Unterricht in Präsenz oder als Onlineangebot fortsetzen. Auch der Unterricht für Ensembles und Kleingruppen kann in Präsenz wieder stattfinden, sofern es im Sinne des Infektionsschutzes organisatorisch darstellbar ist. Musikalischer Gruppenunterricht in den Fächern Gesang und Blasinstrumente ist in geschlossenen Räumen nur bis zu einer Teilnehmerzahl von höchsten fünf Personen zulässig. Ob die musikalischen Unterrichtsangebote in OGS und Schulen wieder präsent stattfinden können, wird die Musikschule gemeinsam mit den jeweiligen Schulleitungen zeitnah prüfen. Die Voraussetzung für die Teilnahme an einer Präsenzveranstaltung der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule ist die Vorlage eines aktuellen Negativtestnachweises. 

Volkshochschule: Stand heute wird die Volkshochschule ab 9. Juni 2021 öffnen - aber nur für die Teilnehmenden stattfindender Kurse, nicht für die allgemeine Öffentlichkeit. 

Theater Bonn: Für das Theater ergeben sich aktuell keine Änderungen. Geschlossen bis Ende der Sommerferien.

Bonn-Information

Ab Dienstag, 1. Juni 2021, ist der Service der Bonn-Information per Telefon 0228 – 77 5000  und per E-Mail  infobonninformationde wieder von Montag bis Freitag in der Zeit von 10 Uhr bis 18 Uhr und am Wochenende sowie an den Feiertagen von 10 Uhr bis 14 Uhr erreichbar.

Aktuelle Zahlen

Aktuell sind 465 Menschen in Bonn mit dem Coronavirus infiziert. In den vergangenen sieben Tagen wurden 262 Neuinfektionen gemeldet. Der Corona-Inzidenzwert liegt mit Stand Donnerstag, 27. Mai 2021, bei 79,5.

Derzeit befinden sich 1.071 Bonnerinnen und Bonner in Quarantäne. Seit 28. Februar 2020 wurden insgesamt 14.094 labor-bestätigte Covid-19-Fälle registriert, von denen 13.388 Personen zwischenzeitlich als wieder genesen gelten. 241 Menschen aus Bonn sind in Verbindung mit dem Coronavirus gestorben. Ein 93 Jahre alter Bonner ist der jüngste Todesfall; zu Vorerkrankungen liegen keine Angaben vor.

Mit Stand Mittwoch, 27. Mai, 14 Uhr, sind in Bonn sieben Fälle mit der indischen Virusvariante nachgewiesen worden: drei in einem Mehrfamilienhaus, drei Fälle in zwei Studierendenwohnheimen und ein Fall in einer Familie.

Zwischenzeitlich sind in Bonn 163.952 Erstimpfungen gegen das Coronavirus durchgeführt worden, 51.501 Personen haben auch die zweite Impfung erhalten.

Mit Stand Mittwoch, 26. Mai, registrierte das Gesundheitsamt seit 28. Januar 2021 insgesamt 3.186 Fälle an Coronavirus-Mutationen (3.136-mal die britische Variante, 2-mal die brasilianische, 44-mal die südafrikanische, 4-mal die indische Variante). Bei einer Gesamtzahl von 277 SARS-CoV-2-Fällen in der Woche vom 10. Mai bis 16. Mai und 179 neuen Fällen mit Virusvarianten im selben Zeitraum entspricht dies einer Quote von 64,62 Prozent (Britische Variante 64,62 Prozent).