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Bundesstadt Bonn

Bisher 29 Corona-Fälle in Unterkunft für Geflüchtete

In der von einem Ausbruch des Coronavirus betroffenen städtischen Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete sind bisher 29 Personen mittels PCR-Tests positiv getestet worden, 40 negativ. Weitere Untersuchungsergebnisse stehen noch aus.

Die Einrichtung steht bis zum 11. Mai unter Quarantäne. Die knapp 90 Menschen, die dort leben, dürfen das Gelände der Unterkunft nicht verlassen. Gleichzeitig gilt ein Besuchs- und Betretungsverbot. Das Amt für Soziales und Wohnen stellt die Versorgung der Personen sicher.

Einen weiteren Ausbruch gibt es in einer Bonner Kindertagesstätte. Dort sind 16 Personen positiv getestet worden, eine betroffene Person kommt nicht aus Bonn. 

Inzidenzwert steigt auf 175,9

Die Ausbrüche und die Tatsache, dass vor sieben Tagen die Fallzahl niedrig war, haben mit zu einem Anstieg des Corona-Inzidenzwerts geführt. Er liegt am Sonntag, 2. Mai 2021, bezogen auf 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner bei 175,9. Damit sind dem Gesundheitsamt in den vergangenen sieben Tagen insgesamt 580 Neuinfektionen gemeldet worden.

Die Zahl der seit 28. Februar 2020 bestätigten Covid-19-Fälle beträgt 13.009. Zwischenzeitlich gelten 11.685 Personen als wieder genesen, 228 Menschen sind in Zusammenhang mit dem Coronavirus gestorben, 1.096 Personen sind akut infiziert. 2.864 Bonnerinnen und Bonner befinden sich aktuell in Quarantäne.

Unterdessen werden die Impfungen gegen das Coronavirus intensiv fortgesetzt. Mit Stand Sonntagfrüh, 2. Mai, sind in Bonn bisher 116.495 Erstimpfungen und 28.621 Zweitimpfungen durchgeführt worden.

Ruhige Mai-Nacht

Aus Sicht des Stadtordnungsdienstes und der Wache GABI (Gemeinsame Anlaufstelle Bonn-Innenstadt) verlief die Mai-Nacht ruhig. Es gab keine Probleme mit zu großen Gruppen oder Personen, die zu zahlreich oder zu spät Maibäume aufstellen wollten. Die Kontaktbeschränkungen und die Ausgangsbeschränkung ab 22 Uhr wurden überwiegend eingehalten.

Der Stadtordnungsdienst musste unabhängig vom Mai-Brauchtum sechs Anzeigen wegen Verstößen gegen die Ausgangssperre und 31 Anzeigen gegen Personen aufnehmen, die sich in zu großen Gruppen aus mehr als zwei Haushalten trafen. Außerdem ging der Stadtordnungsdienst noch zehn gemeldeten Ruhestörungen nach. Für eine Mainacht ist das aber ein sehr „ruhiges“ Gesamtbild.

Die Wache GABI kontrollierte in der Mai-Nacht die Innenstadt sowie die Altstadt. Es wurden keine Personen angetroffen die Maibäume aufstellten oder die Mainacht feierten. In der Vorgebirgsstraße stellten die Mitarbeitenden gegen 20.30 Uhr einen unerlaubten Getränkeausschank fest. Der Laden hatte sogar zwei Stehtische vor dem Restaurant aufgestellt, die Gäste zum Verbleib anlockten. Dazu erklang laute Musik. Es wurde eine Anzeige geschrieben. Im Bereich des Zentralen Omnibusbahnhofs mussten einige alkohol- und suchtkranke Menschen nach Beginn der Ausgangssperre aufgefordert werden, nach Hause zu gehen, hier wurden elf Anzeigen aufgenommen.

Demonstrationen zum 1. Mai

Die zum 1. Mai angemeldeten Demonstrationen im Stadtgebiet sind aus Sicht der Stadtverwaltung problemlos und gut verlaufen. Die Teilnehmenden haben die Auflagen und Abstandsregeln gut eingehalten. Das nicht genehmigte „Querdenker-Picknick“ in der Innenstadt wurde unterbunden.

Wegfall der Testpflicht für geimpfte Personen

Gemäß aktualisierter Coronaschutzverordnung des Landes NRW fällt ab Montag, 3. Mai 2021, die Testpflicht für geimpfte Personen weg. Eine nachgewiesene Immunisierung oder Genesung nach einer Coronavirus-Infektion ersetzt den Nachweis eines negativen, maximal 24 Stunden alten Testergebnisses bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen (z.B. Friseurbesuch oder nicht-medizinische Fußpflege), bei der Testpflicht in Schulen oder bei der Einreisequarantäne.

Die Befreiung von der Testpflicht kann gemäß Coronaschutzverordnung nachgewiesen werden durch:

  • den Nachweis einer vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung gegen Covid-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff,
  • den Nachweis eines positiven Testergebnisses, das auf einer Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) beruht und mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt, oder
  • den Nachweis eines positiven Testergebnisses in Verbindung mit dem Nachweis der mindestens 14 Tage zurückliegenden Verabreichung mindestens einer Impfstoffdosis gegen Covid-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff.