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Bundesstadt Bonn

Stadt sucht Jugendschöff*innen

Interessierte Bürger*innen können sich bis zum 31. März 2023 beim Amt für Kinder, Jugend und Familie melden. Die fünfjährige Amtszeit beginnt am 1. Januar 2024.

Nicht die juristischen Vorkenntnisse, sondern die erzieherischen Fähigkeiten qualifizieren Bewerber*innen für das Amt einer Jugendschöff*in. Das Amt für Kinder, Jugend und Familie der Bundesstadt Bonn sucht 201 Ehrenamtliche für die Strafkammern beim Landgericht Bonn und das gemeinsame Jugendschöffengericht beim Amtsgericht Bonn. 

Hierzu wird eine Vorschlagsliste von 402 Personen erstellt, die alle Bevölkerungsgruppen nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung berücksichtigt. Bis Anfang April können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger melden, die zu Beginn der Amtszeit, die vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 dauern wird, zwischen 25 und 69 Jahren alt sind. Voraussetzung ist auch, dass Bonn seit mindestens einem Jahr der Wohnsitz ist. 

Die Schöff*innen nehmen an maximal zwölf Terminen im Jahr teil. Sie werden von ihrem Arbeitgeber freigestellt und erhalten gegebenenfalls ihren Verdienstausfall ersetzt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich wenden an: das Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Bonn, per Telefon 0228 - 77 50 18 oder per E-Mail an  jugendschoeffenbonnde wenden. 

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Interessierte auf   www.bonn.de/jugendschoeffen (Öffnet in einem neuen Tab)