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Bundesstadt Bonn

Keine Interimslösung für das Melbbad möglich

Das Poppelsdorfer Freibad „Melbbad“ kann in seinem jetzigen Zustand nicht mehr genutzt werden. Das hat eine gutachterliche Überprüfung der Substanz aller Funktionsgebäude im Melbbad ergeben. Dieses Gutachten wurde auf Beschluss des Stadtrates in Auftrag gegeben.

Ergebnis des Gutachtens: Die Bestandsgebäude müssen aufgrund gravierender Schäden gesperrt werden.

Im Einzelnen bewertet der Gutachter das Umkleidegebäude (Terrassenbau) als „nicht ausreichend verkehrssicher“. Es muss weiträumig einschließlich des Vorplatzes abgesperrt werden. Das gilt auch für das Kiosk-Gebäude. Auch der Technikraum neben dem Hauptgebäude, in dem die Filteranlage des Schwimmbades untergebracht ist, ist aufgrund von Gebäudeschäden nicht mehr betriebssicher. Er muss gesperrt werden. Hier handelt es sich nicht um den durch das Starkregenereignis überfluteten Technikraum, der zwischen den großen Becken liegt. 

Ohne nutzbaren Technikraum ist ein Betrieb des Schwimmbades nicht möglich. Daher kann das Melbbad in der Freibadsaison 2021 nicht betrieben werden. 

Auch die Bemühungen des Fördervereins, die auf eine Kompensation der im Hautgebäude befindlichen Umkleide-, Sanitär- und Personalräume gerichtet sind, führen nicht zu dem gewünschten Ziel, einen Interimsbetrieb im Jahr 2021 durchführen zu können. 

Die Stadtverwaltung hat am heutigen Mittwoch, 17. März 2021, mit einer entsprechenden Mitteilungsvorlage für Bezirksvertretung Bonn, Sportausschuss und Rat die Politik informiert und den Förderverein über die Ergebnisse in Kenntnis gesetzt.

„Ich kann die Enttäuschung der Melbbad-Freunde, die sich sehr für eine Interimslösung in diesem Jahr eingesetzt haben, gut nachvollziehen und bedauere sehr, keine besseren Nachrichten überbringen zu können“, sagt Oberbürgermeisterin Katja Dörner. „Aber mit der Untersuchung des TÜV herrscht nun Klarheit für alle Beteiligten.“

Hintergrund

Der Rat der Stadt Bonn hatte Anfang Februar 2021 die Verwaltung beauftragt, zum einen ein externes Gutachten zur weiteren Nutzung der bestehenden Gebäude in Auftrag zu geben. Zum anderen sollten die vom Förderverein „Unser Melbbad“ vorgelegten Vorschläge und Angebote für eine übergangsweise Öffnung des Melbbades geprüft werden.

Zwar haben sich zwischenzeitlich Verwaltung und Verein auf eine Mindestanzahl von Containern für Umkleiden, Sanitär- und Personalräume geeinigt. Der Förderverein hat hierzu ein Angebot eingeholt und einen Bauantrag beim Bauordnungsamt der Stadt Bonn eingereicht. Da aber laut jetzt vorliegender Untersuchung (die Begutachtung vor Ort fand am 9. März statt) die Gebäude einschließlich Technikraum nicht mehr genutzt werden dürfen, kann das Melbbad in dem derzeitigen Zustand nicht mehr betrieben werden. 

Die entsprechende Vorlage und das Gutachten sind  hier (Öffnet in einem neuen Tab) abrufbar.