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Bundesstadt Bonn

Corona: Erste Lockerungen ab Montag, 8. März

Das Land Nordrhein-Westfalen hat seine Coronaschutzverordnung bis zum 28. März 2021 verlängert und an die Beschlüsse der Beratungen zwischen Bund und Ländern angepasst. Ab Montag, 8. März 2021, sind damit in verschiedenen Bereichen erste Lockerungen möglich.

Wie das Land mitteilt, orientieren sich die von Bund und Ländern beschlossenen Öffnungsschritte grundsätzlich an der landesweiten Inzidenz. Das Land hat zudem angekündigt, prüfen zu wollen, inwieweit für Kreise und kreisfreie Städte mit einem nachhaltig geringeren Infektionsgeschehen unter Berücksichtigung der Situation in den umliegenden Regionen zusätzliche Öffnungen vorgenommen werden können.

Ab Montag, 8. März 2020, sind Treffen im öffentlichen Raum wieder mit insgesamt maximal fünf Personen aus zwei Hausständen möglich. Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt.

Ebenfalls dürfen Buchhandlungen, Schreibwarengeschäfte, Blumengeschäfte und Gartenmärkte wieder öffnen. Alle anderen derzeit noch nicht geöffneten Einzelhandelsgeschäfte können mit Terminvergabe und begrenzter Kundenzahl wieder aufmachen. Außerdem dürfen neben Friseurgeschäften und Fußpflege auch alle anderen körpernahen Dienstleistungsbetriebe sowie Fahr-, Boots- und Flugschulen unter Einhaltung bestimmter Hygienevorgaben wieder öffnen.

Mehr Ausnahmen für Sport im Freien

Der Freizeit- und Amateursport auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios und Schwimmbädern bleibt grundsätzlich unzulässig. Allerdings ist Sport unter freiem Himmel nun mit höchstens fünf Personen aus zwei verschiedenen Hausständen möglich. Auch Gruppen von maximal 20 Kindern im Alter bis einschließlich 14 Jahren mit bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen dürfen gemeinsam unter freiem Himmel Sport treiben. Zwischen verschiedenen Personen oder Personengruppen ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten.

Veranstaltungen, Festveranstaltungen und Trödelmärkte bleiben weiterhin unzulässig.

Museen dürfen unter Auflagen wieder öffnen

Öffnungen sind unter bestimmten Bedingungen, wie etwa vorheriger Terminbuchung und begrenzter Besucherzahl, auch bei Museen und anderen Kultureinrichtungen sowie Zoos und botanischen Gärten möglich. Das Bonner Stadtmuseum in der Franziskanerstraße öffnet voraussichtlich ab Donnerstag, 18. März, wieder. Bereits ab Mittwoch 10. März, ist im Ernst-Moritz-Arndt-Haus die Ausstellung „Goldenes Zeitalter“ zu sehen. Wann das Kunstmuseum Bonn öffnet, steht noch nicht fest.

Änderungen für Stadtbibliothek, Stadtarchiv, VHS und Musikschule

Auf Basis der neuen Coronaschutzverordnung dürfen die Einrichtungen der Stadtbibliothek ab Dienstag, 9. März, wieder ausschließlich zur Ausleihe und Rückgabe von Medien öffnen. Die Zentralbibliothek ist von Dienstag bis Freitag von 10 bis 19 Uhr, Samstag von 10 bis 14 Uhr geöffnet, die Musikbibliothek, die Bezirksbibliotheken Bad Godesberg und Beuel sowie die Stadtteilbibliothek Tannenbusch von Dienstag bis Freitag von 11 bis 13.30 Uhr sowie von 14.30 bis 18 Uhr. Wann die Stadtteilbibliotheken Auerberg und Dottendorf über den derzeit praktizierten Abhol- und Rückgabeservice hinaus wieder öffnen, ist noch nicht geklärt. Die Stadtteilbibliothek Endenich bleibt zunächst weiterhin geschlossen. Die Stadtteilbibliothek Brüser Berg ist wegen Sanierungsarbeiten bis voraussichtlich Mitte Juli 2021 geschlossen.

Auch die bereits bestellten Medien, deren Abholtermin noch aussteht, sind in den Bibliotheken zu den genannten Öffnungszeiten abholbar. Die bislang notwendige Terminvereinbarung zur Abholung entfällt. Die Aufenthaltsdauer in den Bibliotheken ist auf 30 Minuten begrenzt. Alle weiteren Vor-Ort-Angebote der Stadtbibliothek bleiben weiterhin ausgesetzt. 

Auch das Stadtarchiv darf wieder öffnen. Wann und wie das der Fall sein wird, wird noch festgelegt. 

Die Volkshochschule Bonn bleibt weiterhin für Präsenzveranstaltungen geschlossen, bietet aber zahlreiche Veranstaltungen online an. Aus der neuen Verordnung sind Prüfungen von Integrationskursen nun unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Die Umsetzung wird aktuell vorbereitet. 

Die Ludwig-van-Beethoven-Musikschule der Bundesstadt Bonn hat damit begonnen, die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts zu planen. Bis Sonntag, 14. März, wird zunächst noch der Distanzunterricht fortgesetzt. Voraussichtlich ab Montag, 15. März, wird der Einzelunterricht in den Instrumental- und Vokalfächern wieder in den Räumlichkeiten der Musikschule stattfinden können. Ob der Gruppenunterricht, insbesondere die Ensemblearbeit und der Unterricht in den Elementarfächern, als Präsenzunterricht angeboten werden kann, wird noch geprüft. 

Stadt verlängert Regelungen zu Maskenpflicht in Einkaufsstraßen

Mit einer neuen Allgemeinverfügung, die am Montag, 8. März, in Kraft tritt, verlängert die Stadt die Regelungen zur Maskenpflicht in Einkaufsstraßen bis Sonntag, 28. März. Auch die Regelungen zur automatischen Quarantäne für Personen, die erfahren, dass sie mit einem positiv getesteten Menschen in Kontakt waren, werden verlängert.

Aktuelle Zahlen

Am Freitag, 5. März 2021, beträgt der Corona-Inzidenzwert bezogen auf 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner 51,0. In den vergangenen sieben Tagen sind in Bonn 168 Neuinfektionen registriert worden. Seit 28. Februar 2020 wurden insgesamt 9.553 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet. 191 Menschen sind im Zusammenhang mit Covid-19 verstorben. Zwischenzeitlich sind 9.099 Personen wieder genesen, 263 aktuell infiziert. 803 Personen befinden sich derzeit in Quarantäne.

In einem Bonner Krankenhaus gibt es einen Corona-Ausbruch der herkömmlichen sowie der britischen Virusvariante; betroffen sind derzeit insgesamt neun Patienten und Mitarbeitenden verschiedener Stationen. Alle Patienten und Mitarbeitenden in diesen Bereichen wurden COVID-Tests unterzogen. 

In den Bonner Krankenhäusern liegen zurzeit 62 Menschen aus Bonn und dem Umland, die an Covid-19 erkrankt sind. 36 Patientinnen und Patienten werden auf Normalstationen betreut, 26 Personen liegen auf Intensivstationen, 19 von ihnen müssen beatmet werden.

Weitere Informationen

Informationen zum Coronavirus gibt es unter www.bonn.de/coronavirus.

Einen detaillierten Überblick über die ab Montag gelten Änderungen der Coronaschutzverordnung gibt das Land unter  https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/anpassung-und-verlaengerung-der-coronaschutzverordnung-vorsichtige (Öffnet in einem neuen Tab).