Analog zum Vorgehen der Stadt Freiburg wird die Stadt dem Bundesverkehrsministerium vorschlagen, Bonn als Modellkommune für Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit zu benennen und hierfür über die Straßenverkehrsordnung (STVO) eine Sonderregelung zu treffen.
Diese Sonderregelung ist notwendig, da die STVO als innerörtliche Höchstgeschwindigkeit grundsätzlich Tempo 50 vorsieht. Tempo 30 oder andere Geschwindigkeitsbeschränkungen stellen in der STVO zu begründende Ausnahmen dar. Sie sind derzeit nur in Bereichen wie Wohngebieten und vor sensiblen Einrichtungen wie Kitas oder aus Sicherheits- oder Lärmschutzgründen möglich.
Oberbürgermeisterin Katja Dörner: „Leider verhindert die restriktiven Rechtslage auf Bundesebene an vielen Stellen im Stadtgebiet die Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung. Ich hoffe deshalb sehr, dass das Bundesverkehrsministerium unserem Antrag zustimmt, einen Modellversuch Tempo 30 stadtweit umzusetzen. Ein niedrigeres Regeltempo hätte viele Vorteile gegenüber der jetzigen Situation.“
Die Stadt erhofft sich von einer reduzierten innerörtlichen Höchstgeschwindigkeit positive Auswirkungen auf Verkehrssicherheit, Verkehrsfluss sowie Lärm- und Schadstoffemissionen. An vielen Stellen im Stadtgebiet, an denen bereits Tempo 30 gilt, sind derartige Verbesserungen zu beobachten.
In Bonn ist bereits jetzt auf vielen Abschnitten Tempo 30 vorgeschrieben und entsprechend beschildert. Eine innerörtliche Regelgeschwindigkeit 30 km/h würde die Geschwindigkeitsvorgaben vereinheitlichen und viele Schilder überflüssig machen. Tempo 50 würde damit die Ausnahme, zum Beispiel auf großen Durchgangsstraßen.