Hintergrund für diese Maßnahme ist, dass die alten Schutzstreifen mit ca. 1,00 bis 1,15 Metern Breite deutlich zu schmal waren und damit nicht mehr den heute geltenden Mindestmaßen entsprachen. Da die Pützchens Chaussee Fahrbahnbreiten von 6,80 bis 7,00 Metern aufweist, war eine Wiederherstellung des bisherigen Zustandes aus Verkehrssicherheitsgründen nicht vertretbar.
So muss mittlerweile ein Sicherheitstrennstreifen zwischen Radverkehrsanlagen und parkenden Autos markiert werden, um die Gefahr für sogenannte Dooring-Unfälle (Unfälle, bei denen Radfahrer mit unachtsam geöffneten Autotüren kollidieren) zu senken. Wer mittig über die Fahrradpiktogramme fährt, ist in der Regel weit genug von parkenden Autos entfernt. Natürlich muss die individuelle Situation vor Ort weiterhin beachtet werden. Zum anderen haben wissenschaftliche Studien ergeben, dass zu schmale Fahrradschutzstreifen häufig dazu führen, dass Autofahrende beim Überholen nicht die gesetzlich vorgeschriebenen 1,50 Meter Abstand zum Radfahrenden einhalten.
Das Verkehrsministerium des Landes NRW hat den Kommunen in einem Erlass die Möglichkeit eingeräumt, vor allem an Hauptverkehrsstraßen oder Routen mit hoher Netzbedeutung für den Radverkehr, an denen noch keine gesonderten Radverkehrsanlagen vorhanden oder diese aufgrund geringer Straßenbreiten nicht umsetzbar sind, Piktogrammketten aufzubringen. Die Universität Wuppertal hat diese Piktogrammketten in 15 deutschen Städten auf ihre Wirkung untersucht. Ergebnis: Die Markierungen haben einen positiven Einfluss sowohl auf die tatsächliche Sicherheit als auch auf das Sicherheitsempfinden der Verkehrsteilnehmenden.
Auf der Pützchens Chaussee werden diese Piktogrammketten nun zum ersten Mal im Bonner Stadtgebiet eingesetzt. Grundsätzlich weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass es sich dabei um eine Kompromisslösung handelt. Auch das NRW-Verkehrsministerium hat in seinem Erlass explizit darauf hingewiesen, dass „durch die Aufbringung von Piktogrammketten eine zur nachhaltigen Sicherung des Radverkehrs separate Radverkehrsführung keinesfalls ersetzt oder deren Herstellung verzögert werden [darf]. Dies gilt insbesondere für Hauptverkehrsstraßen, bei denen stets auf eine räumliche Trennung von Kfz- und Radverkehr hingewirkt werden sollte.“
Wo es räumlich möglich ist, strebt die Verwaltung eigenständige Radverkehrsanlagen in Straßen an und versucht dabei auch die Anforderungen des vom Stadtrat beschlossenen Bürgerbegehren „Radentscheid“ zu erfüllen.