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Bundesstadt Bonn

Öffentlich geförderter Wohnraum auf früherem Poliklinik-Gelände

In seiner Sitzung am 9. Juni 2022 hat der Rat der Stadt Bonn den Planungszielen für die Entwicklung des Geländes der ehemaligen Poliklinik an der Wilhelmstraße in der Bonner Innenstadt zugestimmt. Auch das Bau- und Nutzungskonzept erhielt grünes Licht. Alles fließt in den Entwurf für einen Bebauungsplan mit ein.

Das Land NRW, Eigentümer des Areals, hat ein Bieterverfahren durchgeführt, bei dem ein Vorhabenträger gefunden wurde, der neuen, öffentlich geförderten Wohnraum für kleine und mittlere Haushalte, Familien sowie Studierende schaffen will. Etwa 80 Prozent der gesamten Nutzfläche sind für Wohnnutzungen, davon 75 Prozent für öffentlich geförderten Wohnungsbau, vorgesehen, 20 Prozent für gewerbliche Nutzungen sowie soziale Einrichtungen wie eine Kindertagesstätte und die bereits auf dem Gelände befindliche Diamorphinambulanz.

„Ich begrüße den Beschluss des Rates, da mit ihm die Weichen für die Schaffung von dringend benötigtem und vor allem öffentlich geförderten Wohnraum gestellt worden sind“, sagt Oberbürgermeisterin Katja Dörner. 

Das Konzept des Investors sieht vor, den Blockinnenbereich möglichst offen zu gestalten. Der Hof soll bis auf wenige Ausnahmen frei vom motorisierten Individualverkehr gehalten werden und viel Grün erhalten.  Das Klinikgebäude aus den 1960er Jahren an der Wilhelmstraße soll erhalten und überwiegend zu Wohnzwecken umgenutzt und aufgestockt werden. Ebenso werden das denkmalgeschützte Gebäude der ehemaligen Augenklinik am Annagraben und das ehemalige Schwesternwohnheim, ebenfalls am Annagraben, erhalten. Abgerissen werden sollen lediglich der im Innenhof liegende Ost-West-Flügel der ehemaligen Poliklinik, der nicht denkmalgeschützte, untergeordnete südliche Anbau des Baudenkmals am Annagraben und die derzeitige Unterkunft der Diamorphinambulanz.

Die Anzahl der Pkw-Stellplätze im Quartier (überwiegend in einer Tiefgarage) soll vor dem Hintergrund der zentralen Lage und mithilfe eines auszuarbeitenden Mobilitätskonzeptes möglichst minimiert werden. Dafür sind in einem besonderen Maße Fahrradstellplätze sowie Carsharing-Angebote vorgesehen. Ein Teil der benötigten Stellplätze soll zudem mit E-Ladesäulen ausgestattet werden.

Auf Basis eines noch abzuschließenden Kaufvertrages zwischen dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes und dem Vorhabenträger wird die Stadtverwaltung die weiteren Abstimmungen übernehmen. 

Skizzen und Visualisierungen sind als Anlage der Beschlussvorlage  hier (Öffnet in einem neuen Tab) veröffentlicht.