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Bundesstadt Bonn

Förderprogramme zur Begrünung werden zusammengelegt

Der Rat der Bundesstadt Bonn hat am Donnerstag, 9. Juni 2022, der neuen Richtlinie für das „Förderprogramm Begrünung“ zugestimmt. Dabei werden die zuvor getrennten Förderprogramme „Gebäudebegrünung“ und „Entsiegelung und Begrünung“ zusammengeführt. Das Förderprogramm gilt vom 1. Juli 2022 vorerst bis zum Jahresende. Über die Weiterführung in den Jahren 2023 und 2024 wird im Rahmen der Haushaltsberatung durch den Rat entschieden.

Als eine Maßnahme aus dem Programm zum Klimanotstand fördert die Stadt Bonn seit Mai 2021 die „Gebäudebegrünung“ sowie seit Oktober 2021 die „Entsiegelung und Begrünung“ bei privat und gewerblich genutzten Gebäuden, beziehungsweise Grundstücken. Ziel ist es, die Bonner*innen auf diese Möglichkeiten als Beitrag zur Klimaanpassung aufmerksam zu machen und beratend wie auch finanziell zu unterstützen.

Seit Beginn des Förderprogramms „Gebäudebegrünung“ wurden bis Anfang April 2022 insgesamt 42 Anträge bewilligt. Diese binden Zuwendungen in Höhe von 67.542 Euro und werden zu einer Begrünung von 2.246 Quadratmetern an privaten Gebäuden führen. Vom Beginn des Förderprogramms „Entsiegelung und Begrünung“ bis Anfang April 2022 wurden vier Anträge bewilligt. Diese binden Zuwendungen in Höhe von 11.850 Euro und betreffen eine Fläche von knapp 200 Quadratmetern bei privaten Eigentümer*innen. In Zukunft ist von weiter steigender Nachfrage auszugehen.

Weiterentwicklung des Förderangebotes

Künftig sollen auch Maßnahmen an Neubauten förderfähig sein. Zuvor waren auf Basis der Vorgaben des Landes NRW im Rahmen des Sonderprogramms „Klimaresilienz in Kommunen“ nur Maßnahmen an Gebäuden, die älter als fünf Jahre sind, förderfähig. Weiterhin ausgeschlossen von einer Förderung sind Maßnahmen grundsätzlich, wenn Eigentümer*innen zu deren Umsetzung verpflichtet sind.

Außerdem wird die Fertigstellungspflege in Zukunft nicht verbindlich gefordert, sondern lediglich empfohlen. Bisher war sie Bedingung für eine Förderung, jedoch nicht zusätzlich förderfähig. Aus Sicht der Verwaltung ist die Pflicht zur Beauftragung eines Unternehmens für die Fertigstellungspflege (Wässern, Düngen, Nachpflanzen bis zum vollständigen Anwachserfolg der Pflanzen) jedoch verzichtbar, wenn eine gleichwertige Pflege, zum Beispiel auch in Eigeninitiative, erbracht werden kann.

Geplant ist weiterhin, die Antragstellung zu verschlanken und damit zu vereinfachen, um bürokratische Hürden für Bürger*innen abzubauen.

Neue Aspekte zur Förderung der Begrünung und wassersensitiven Stadt sind:

  • Förderung von Retentionsdächern nach den Förderkonditionen einer intensiven Dachbegrünung
  • Förderung von Regentonnen/Zisternen in Zusammenhang mit einer Gebäudebegrünung oder Entsiegelung zur Bewässerung