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Bundesstadt Bonn

Ausschreibung von „Carsharing im öffentlichen Straßenraum in Bonn“ gestartet

Die Stadt Bonn unterstützt den Ausbau von Carsharing-Angeboten. Vor diesem Hintergrund hat die Stadtverwaltung die Ausschreibung „Carsharing im öffentlichen Straßenraum in Bonn“ gestartet.

Ziel ist es, Anbieter von Carsharing-Angeboten an weiteren festen Standorten im gesamten Stadtgebiet zu finden, um dem Carsharing-Angebot einen deutlichen Impuls zu geben. Beim Carsharing teilen sich unterschiedliche Nutzer*innen meist mehrere Fahrzeuge. Die positiven, verkehrsentlastenden Auswirkungen des stationsbasierten Carsharings sind in vielen Studien belegt. Personen, die Carsharing nutzen, bewegen sich vor allem mit Bus und Bahn oder dem Fahrrad und nutzen ein Carsharing-Fahrzeug nur zu bestimmten Zwecken wie beispielsweise dem Großeinkauf.

„Carsharing ermöglicht es, einen Pkw bedarfsgerecht zu nutzen - zu jeder Zeit und in der Größe flexibel nach Transportbedarfen. Private PKW stehen heute im Schnitt 23 Stunden am Tag an einem Ort. Ein gemeinsam genutztes Carsharing-Fahrzeug ist platzsparend, da es mehrere private Fahrzeuge ersetzen kann. So reduziert sich der Parkraumbedarf - und der öffentliche Raum wird attraktiver", sagt Oberbürgermeisterin Katja Dörner. „Mit dem Ausbau des stationsgebundenen Angebots schaffen wir die Möglichkeit, an mehr Standorten in Bonn die Vorzüge von Carsharing zu nutzen und damit den ein oder anderen eigenen Pkw überflüssig zu machen.“

Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Carsharing-Systeme: Beim stationsgebundenen Carsharing steht jeweils einem Fahrzeug ein fest reservierter Stellplatz zur Verfügung. Beim flexiblen (free-floating) Carsharing können Fahrzeuge in einem von Anbietern definierten Bereich abgeholt bzw. geparkt werden. Das flexible Carsharing wird die Stadt wegen der fehlenden rechtlichen Grundlage und der nicht erwiesenen verkehrsentlastenden Wirkung zunächst nicht berücksichtigen.

Die Vergabe der maximal 164 Stellflächen an 77 Standorten erfolgt auf der Grundlage des §18a Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen, das seit dem Jahr 2019 in Kraft ist. Seit der Novelle der Straßenverkehrsordnung im Jahr  2020 gibt es eine offizielle Beschilderung, die es ermöglicht, ordnungsrechtlich gegen fremdparkende Autos auf Carsharing-Standorten    vorzugehen.  

Interessierte Carsharing-Organisationen können sich noch bis zum 29. Juni 2022 melden und an der Ausschreibung beteiligen. Weitergehende Informationen befinden sich im  Amtsblatt Nr. 26 vom 8. Juni 2022 (Öffnet in einem neuen Tab). Die Ausschreibung ist darauf angelegt, Carsharing auch in den Stadtrandlagen zu fördern. Ein Ausbau der Elektromobilität auch bei Carsharing-Fahrzeugen wird angestrebt.

Informationen zum Thema Carsharing gibt es auf den städtischen Internetseiten unter  www.bonn.de/carsharing (Öffnet in einem neuen Tab)