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Bundesstadt Bonn

Weniger Unterschriften für Kreiswahlvorschläge notwendig

Aufgrund einer Änderung des Bundeswahlgesetzes sind bei der Bundestagwahl weniger Unterschriften für Vorschläge von Kandidat*innen notwendig. In Bonn müssen nach dem neuen Quorum nur noch 50 wahlberechtigte Personen ihre Unterstützung per Unterschrift bekunden – zuvor waren es 200.

Dies betrifft die Kreiswahlvorschläge wahlberechtiger Gruppen und Einzelpersonen sowie von Parteien, die nicht im Bundestag oder in einem Landtag vertreten sind. Wahlberechtigte dürfen jeweils nur einen Vorschlag unterzeichnen, ansonsten sind alle Unterschriften der Person ungültig. 

Kreiswahlvorschläge können bis zum 19. Juli 2021 beim Wahlamt der Stadt Bonn eingereicht werden. Weitere Informationen zur Bundestagswahl am 26. September gibt es unter  www.bonn.de/bundestagswahl (Öffnet in einem neuen Tab)