Dies betrifft die Kreiswahlvorschläge wahlberechtiger Gruppen und Einzelpersonen sowie von Parteien, die nicht im Bundestag oder in einem Landtag vertreten sind. Wahlberechtigte dürfen jeweils nur einen Vorschlag unterzeichnen, ansonsten sind alle Unterschriften der Person ungültig.
Kreiswahlvorschläge können bis zum 19. Juli 2021 beim Wahlamt der Stadt Bonn eingereicht werden. Weitere Informationen zur Bundestagswahl am 26. September gibt es unter www.bonn.de/bundestagswahl (Öffnet in einem neuen Tab).