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Bundesstadt Bonn

Combahnviertel soll Denkmalbereich werden

Aufgrund seiner historischen Bedeutung soll das Combahnviertel in Beuel als Denkmalbereich ausgewiesen werden. Der Rat der Stadt Bonn hat die Stadtverwaltung am 28. Juni 2021 beauftragt, eine Satzung auszuarbeiten und zur Beschlussfassung vorzulegen.

Beim Combahnviertel handelt es sich um das rechtsrheinisch nördlich der Auffahrt zur Kennedybrücke liegende Areal, das durch den Konrad-Adenauer-Platz, die Sankt Augustiner Straße (B56), den Bröltalbahnweg und das Rheinufer (unter Einbeziehung des ehemaligen Bröltalbahnhofs mit Verladezone) begrenzt wird. Das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland hatte der Stadt in einem Gutachten mitgeteilt, dass dieses Wohnviertel die Voraussetzungen erfülle, um als Denkmalbereich ausgewiesen zu werden. 

Um 1900 entstanden

Um 1900 ist das Combahnviertel auf Basis eines von Hermann Joseph Stübben und Karl Huppertz entwickelten Bebauungsplans angelegt worden. Seine städtebauliche Grundstruktur ist bis in die heutige Zeit erhalten und die Bebauung kontinuierlich weiterentwickelt worden. Es bezeugt, dass durch die im Zuge der Industrialisierung rechtsrheinisch rasant ansteigende Bevölkerungszahl die Ausweisung neuer Wohngebiete notwendig wurde. Es steht hierbei mit seiner historischen und jüngeren Bausubstanz für die Anlage eines Viertels für das gehobene Bürgertum um die Jahrhundertwende (19. zum 20.Jahrhundert) sowie für dessen gelungene städtebauliche Fortschreibung bis in die Gegenwart.

Mit der Ausweisung als Denkmalbereich geht es im Wesentlichen um den Erhalt der prägenden städtebaulichen Grundstruktur in den verschiedenen Entwicklungsphasen: vor dem Ersten Weltkrieg, Zwischenkriegsphase, unmittelbare Nachkriegszeit, jüngere Bauten der 1960er bis 1980er Jahren. Hier sind Parzellierung, Straßenraum mit Baumbestand, Vorgärten und Freiflächen, sowie Blickbezüge als einige der städtebaulichen Kriterien zu nennen, aber auch Gebäudekubatur, Fassadengestaltung und Dachlandschaften. 

Mit Erlass einer Denkmalbereichssatzung unterliegen alle im Geltungsbereich befindlichen Baumaßnahmen einem Erlaubnisvorbehalt gemäß Denkmalschutzgesetz. Die Erlaubnis wird bei der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Bonn beantragt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass eine Weiterentwicklung des Gebietes im Einklang mit seinen schutzwürdigen Bestandteilen ermöglicht wird.

Verfahrensschritte

Nach dem Beschluss des Rates wird die Stadtverwaltung nun den Satzungsentwurf in enger Abstimmung mit dem LVR-Amt für Denkmalpflege (LVR-ADR) erarbeiten. Dieser wird den zu beteiligenden politischen Gremien zur Kenntnis gebracht, ehe die gesetzlich vorgesehene Beteiligung der Öffentlichkeit mit Offenlage des Satzungsentwurfs und der zugehörigen Unterlagen erfolgt. Während der Offenlage werden auch Informations- und Beteiligungsmöglichkeiten im Internet angeboten werden.

Nach Abschluss der Bürgerbeteiligung erfolgt die Würdigung und Einarbeitung der eingereichten Beiträge in den Satzungsentwurf und eine Erörterung der überarbeiteten Fassung mit dem LVR-ADR. Je nach Ergebnis der Abwägung aller eingebrachten Belange erfolgt ggf. eine erneute Offenlage, oder der Satzungsentwurf kann dem Rat der Stadt Bonn direkt zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Nach Beschlussfassung ist eine Genehmigung der Satzung durch die Bezirksregierung Köln erforderlich.

Die Denkmalbereichssatzung tritt dann am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.