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Bundesstadt Bonn

Bonn erreicht am 20. Juni offiziell Inzidenzstufe 1

Bonn liegt ab Sonntag, 20. Juni 2021, offiziell in der Corona-Inzidenzstufe 1. Ab diesem Tag gelten weitere Lockerungen und Öffnungen. Die allgemeine Maskenpflicht im Freien wird mit wenigen Ausnahmen ab Montag, 21. Juni, aufgehoben. Denn dann tritt die aktualisierte Coronaschutzverordnung des Landes in Kraft.

Am Freitag, 18. Juni, beträgt die 7-Tage-Inzidenz 18,5 – und liegt damit den fünften Werktag in Folge unter der 35er Marke. Das hat das Land NRW offiziell festgestellt. In den zurückliegenden sieben Tagen sind dem Gesundheitsamt insgesamt 61 laborbestätigte Covid-19-Neuinfektionen gemeldet worden.

Übersicht über die Regelungen

Die Kontaktbeschränkungen sind ab 20. Juni nochmals gelockert. Beispielsweise dürfen sich Personen aus bis zu 5 Haushalten ohne Personenbeschränkungen (plus immunisierter Personen aus weiteren Hausständen) treffen; 100 Personen ohne Begrenzung der Hausstände mit Negativtestnachweis (plus immunisierter Personen); beim Zusammentreffen ausschließlich immunisierter Personen ist die Zahl der Personen oder Hausstände nicht begrenzt

Die Freibäder dürfen ohne Negativtest besucht werden; da die Zahl der Personen begrenzt ist, muss vorher ein Termin gebucht werden ( www.bonn.de/baeder (Öffnet in einem neuen Tab)). Museen usw. können ohne Terminvergabe öffnen (mit Maske). Für den Besuch der Innengastronomie wird kein Test mehr benötigt. Im Einzelhandel, der nicht der Grundversorgung dient, ist die Zahl der Personen lediglich eine Person auf zehn Quadratmeter Verkaufsfläche beschränkt, auch über 800 Quadratmeter Verkaufsfläche hinaus.

Kontaktsport außen und innen ist mit bis zu 100 Personen gestattet. Außen über 1.000 Zuschauende, max. 33 Prozent der Kapazität; innen bis zu 1.000 Zuschauende mit Test, max. 33 Prozent der Kapazität, jeweils mit Sitzplan, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster. Veranstaltungen außen und innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 1.000 Personen mit Test oder Mindestabstand zwischen den Sitzplätzen sind erlaubt, ebenso private Veranstaltungen außen mit bis zu 250 Gästen, innen mit bis zu 100 Gästen mit Test. Partys außen dürfen mit bis zu 100 Personen stattfinden, innen mit bis zu 50 Gästen jeweils mit Test (ohne Abstand).

Eine umfangreiche Übersicht über die Regelungen gibt es im Internet unter www.bonn.de/coronaregeln.

Erläuterungen zur Maskenpflicht

Ab Montag, 21. Juni, wird die allgemeine Maskenpflicht im Freien aufgehoben. Sie gilt lediglich bei hoher Personendichte auf engem Raum, wie beispielsweise in Warteschlangen sowie an Kassen, Ständen und Schaltern und bei Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen außerhalb des Sitz- und Stehplatzes. 

Ebenso ist die Maskenpflicht im Freien auf dem Gelände der Schulen sowie im unmittelbaren Umfeld aufgehoben. Schüler*innen müssen beispielsweise auf dem Pausenhof sowie auf den Sportanlagen keine Maske mehr tragen. Im Schulgebäude und im Klassenraum bleibt die Maskenpflicht bis zu den Sommerferien bestehen.

An Bus- und Bahnhaltestellen im Freien muss keine Maske mehr getragen werden. An unterirdischen Haltestellen und in Bahnhofsgebäuden hingegen schon.  

In geschlossenen Räumen bleibt die Maskenpflicht grundsätzlich bestehen.

Aktuelle Zahlen

Seit 28. Februar 2020 sind in Bonn insgesamt 14.513 laborbestätigte Corona-Fälle aufgetreten. 200 Personen sind aktuell infiziert, 14.066 zwischenzeitlich wieder gesund und 247 Menschen in Verbindung mit dem Coronavirus gestorben. 507 Personen befinden sich derzeit in Quarantäne.

Aktuell liegen 38 Personen aus Bonn und dem Umland, die an Covid-19 erkrankt sind, in den Bonner Krankenhäusern. 24 Patient*innen werden auf Normalstationen betreut, 14 Personen liegen auf Intensivstationen, 12 von ihnen müssen beatmet werden.

Zwischenzeitlich wurden in Bonn 190.581 Erstimpfungen und 115.515 Zweitimpfungen gegen das Coronavirus durchgeführt.