Um für die Entwicklung des Stadthaus-Areals die bestmögliche Planung zu finden, hat der Rat der Stadt Bonn am 20. März 2025 beschlossen, einen architektonischen und planerischen Realisierungswettbewerb durchzuführen. In der Ratssitzung am 3. Juli 2025 hat die Verwaltung nun über das grundsätzliche Vorgehen informiert und erste Parameter für das Wettbewerbsverfahren zur Beschlussfassung vorgelegt. Jedes Planungsbüro, das die Kriterien erfüllt und am Wettbewerb teilnimmt, erarbeitet zu verschiedenen Themenfeldern mit weiteren Fachbüros ein Konzept. Inhalte sind beispielsweise der Städtebau, die Statik, die Energiekonzeption und die Freiraumplanung. Auf der Basis wird die Umsetzung beauftragt.
„Der Wettbewerb ist ein weiterer wichtiger Schritt, um das Areal für die Bürgerinnen und Bürger attraktiv zu gestalten und gleichzeitig eine moderne und gesunde Arbeitsumgebung für städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schaffen. Bürgerinnen und Bürger sollen ihre Stadtverwaltung auch in Zukunft zentral und leicht erreichen können“, begrüßt Oberbürgermeisterin Katja Dörner den Beschluss. „Wir wollen das Stadthaus-Areal beleben, die Menschen sollen sich hier gerne aufhalten. Wir erwarten, dass dies auch einen positiven Einfluss auf die Attraktivität der Innenstadt als wirtschaftliches und soziales Zentrum haben wird und dieses dadurch gestärkt wird.“
Die festgelegten Kriterien werden im Zuge der Teilnahmeanträge abgefragt. Die teilnehmenden Büros müssen entsprechende Referenzen nachweisen. An dem Wettbewerb sollen schlussendlich nationale und internationale Büros teilnehmen. Ebenfalls ist eine lokale Beteiligung gewünscht.
In Zukunft sind auf dem Stadthaus-Areal mindestens 36.000 Quadratmeter Nutzfläche – dies entspricht 1.370 bis 1.600 Arbeitsplätzen - für die Stadtverwaltung mit Rathausfunktion vorgesehen. Diese sollen wie folgt aufgeteilt werden:
- Mindestens ca. 28.000m² Nutzfläche für die Büroarbeitsflächen der Verwaltungsmitarbeitenden.
- ca. 6.500m² Nutzfläche als halböffentliche und öffentliche Flächen für Verwaltung, Gremien, Bürger*innen (bspw. als Ratssaal, Sitzungsräume, Besprechungsräume, Offenlegungen etc.), die multifunktional nutzbar sind und die außerhalb der Öffnungszeiten auch Dritten zur Verfügung gestellt werden können, um das Areal weiter zu beleben.
- ca. 1.500m² Nutzfläche für ein Betriebsrestaurant als Ersatz für eine Kantine, die für die Mitarbeitenden Angebote bietet, aber auch der Öffentlichkeit zugänglich ist.
Darüber hinaus sind am Berliner Platz ergänzende Nutzungen vorgesehen, die wie folgt priorisiert werden:
- Kindertagesstätte (mindestens vier Gruppen)
- Wohnen
- Prüfung eines Sky-Restaurants
- Verwaltungsnahe und quartiersorientierte Dienstleistungen, die den heutigen Nutzungen entsprechen
- Kulturelle oder pädagogische Einrichtungen
Diese ergänzenden Nutzungen müssen mit dem bestehenden Planungsrecht vereinbar sein und sollen das Areal sinnvoll ergänzen. Mit welchem Flächenanteil die ergänzenden Nutzungen am Standort realisiert werden können, ist u. a. Teil der Wettbewerbsaufgabe und soll durch die teilnehmenden Büros dargestellt werden.
Mit der Steuerung des Wettbewerbs hat die Stadt das Büro „neubig hubacher Architekten und Stadtplaner PartG mbB“ beauftragt. Ziel der Verwaltung ist es, dass der Rat in seiner Sitzung am 4. September 2025 die Auslobung des Wettbewerbs beschließt.