Der Steuersatz bei der Beherbergungssteuer erhöht sich im kommenden Jahr von sechs auf sieben Prozent vom für die Beherbergung aufgewendeten Betrag (einschließlich Umsatzsteuer). Diese Steuer haben alle zu entrichten, die in Bonn entgeltlich in einem Beherbergungsbetrieb eine Übernachtungsmöglichkeit in Anspruch nehmen.
Der Steuersatz für die Zweitwohnungssteuer wird von derzeit 13 auf 15 Prozent der jährlichen Nettokaltmiete angehoben. Diese Steuer haben alle zu entrichten, die in Bonn eine Nebenwohnung innehaben.