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Bundesstadt Bonn

Haushalt ‘23/‘24: Verwaltung rechnet mit weiteren Risiken

Der Doppel-Haushalt für die Jahre 2023 und 2024 soll am 22. September 2022 in den Rat eingebracht werden. Aufgrund zahlreicher, nicht beeinflussbarer Ereignisse, aber auch unverzichtbarer Zukunftsinvestitionen wie im Bereich Klimaschutz und Digitalisierung ergeben sich erhebliche Belastungen und Risiken für die Haushaltssituation. Die Verwaltung hat nun die Fraktionen darüber und über den aktuellen Stand der Planungen informiert.

Erhebliche finanzielle Auswirkungen haben die Folgen des Ukraine-Krieges auf den städtischen Haushalt. Bund und Land haben zwar Hilfen zugesagt, aber die kommunalen Haushalte müssen zunächst die zusätzlichen Aufwendungen im Personalbereich und in anderen Bereichen der kommunalen Budgets, besonders im Sozial- und Schuletat bereitstellen. So fallen Mehraufwendungen im Bereich der Unterbringungskosten, für die Beschulung, notwendige Bereitstellung von Plätzen in Kindertagesstätten und sonstige Integrationskosten an. 

Erste spürbare Folgen des Krieges sind die deutlichen Steigerungen bei Gas-, Öl-, Treibstoff- und Strompreisen. Dies wirkt sich direkt auf die städtischen Liegenschaften, aber auch in den Wirtschaftsplänen der städtischen Beteiligungen aus.

Die gesamtwirtschaftliche Lage hat auch die Zinsmärkte bereits stark beeinflusst. Die Zinssätze haben sich deutlich erhöht. Dies hat große Auswirkungen auf zukünftige Kreditaufnahmen und -umschuldungen – sowohl bei den Investitions- als auch Liquiditätskrediten. 

Durch die allgemeinen Preissteigerungen in allen Bereichen werden zudem die angenommenen Steuereinnahmen entwertet. 

Hinzu kommen die Folgen eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts Münster zur Kalkulation von Abwassergebühren. Wird das Urteil vollständig umgesetzt, kann das landesweit zu Gebührenausfällen im dreistelligen Millionenbereich führen. Noch ist allerdings offen, wie sich das Thema entwickeln wird und welche Belastungen tatsächlich auf die Stadt Bonn zukommen.

Zusätzlich rund 32 Millionen Euro Mehraufwand entsteht durch die mittelfristige Planung des bereits beschlossenen Wirtschaftsplans des Städtischen Gebäudemanagements (SGB) 2022, der neben stark steigenden Energiekosten für die städtischen Liegenschaften, höhere Personalkosten durch weiteren Stellenausbau und die Mehraufwendungen für die Unterbringung der Flüchtlinge ausweist.

An die Stadtwerke wird die Stadt Bonn voraussichtlich ab dem Jahr 2023 einen Verlustausgleich von rund zehn Millionen Euro pro Jahr zahlen müssen, ebenfalls bedingt durch steigende Personal-, Energie- und Zinskosten der SWB sowie der zusätzlichen Mittel im Rahmen der Umsetzung der Nahverkehrsplanung und Weiterführung der Angebotsverbesserungen im ÖPNV. 

Da zukünftig die so genannte Isolierung der coronabedingten Haushaltsbelastungen wegfällt, müssen für die Jahre 2023 bis 2025 zusätzliche Mittel von insgesamt rund 63 Millionen Euro veranschlagt werden. Diese resultieren vor allem aus den zu erwartenden Mindererträgen bei der Einkommensteuer.

Durch Änderungen im Gemeindefinanzierungsgesetz wird die Stadt Bonn jährlich 13 Millionen Euro weniger allgemeine Finanzierungsmittel zur Verfügung haben. Zudem ergeben sich Mehraufwendungen aus der Anhebung des Umlagesatzes der Landschaftsumlage in Höhe von jährlich rund zehn Millionen Euro 

Ob und in welchem Umfang Bundes- oder Landeshilfen kurz- oder mittelfristig zur Verfügung gestellt werden, um der Stadt Bonn und der kommunalen Familie in der schwierigen Situation zu helfen, ist noch unklar und kann aus Gründen der Haushaltswahrheit und -klarheit derzeit nicht im Haushaltsplanentwurf berücksichtigt werden. 

Angesichts der mehr als schwierigen Haushaltslage überprüft die Verwaltung zu Konsolidierungszwecken sowohl die Ausgaben- als auch die Einnahmeseite mit dem Ziel, dem Rat einen genehmigungsfähigen Haushalt vorzulegen und dabei weiterhin wichtige Zukunftsinvestitionen möglich zu machen und den sozialen Zusammenhalt in der Stadt zu wahren.