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Bundesstadt Bonn

Frühzeitig Antrag auf Wohnraum-ID stellen

Die Stadt Bonn erinnert an das frühzeitige Beantragen einer Wohnraum-Identifikationsnummer (ID) bei Kurzzeitvermietungen, um während der Umstellungsphase langen Bearbeitungszeiten entgegenzuwirken. Das neue Wohnraumstärkungsgesetz (WohnStG), verbunden mit der neuen Wohnraumschutzsatzung, gilt seit dem 1. Juli 2022 für touristische Beherbergung oder den sogenannten Medizintourismus.

Neu auf einer Internet-Plattform (zum Beispiel Airbnb, booking.com oder fewo-direkt) eingestellte Angebote oder Werbung für die Kurzzeitvermietung dürfen seit Juli 2022 nur noch mit einer öffentlich sichtbaren Wohnraum-Identitätsnummer veröffentlicht werden. Bei bereits veröffentlichten (Dauer-)Inseraten werden die Anbieter von Wohnraum für die Kurzzeitvermietung in der Regel durch die Plattformbetreiber auf das Verwenden der Wohnraum-ID hingewiesen. 

Spätestens zum 30. September 2022 sind alle Annoncen mit einer Wohnraum-ID zu versehen, andernfalls werden die Inserate deaktiviert, und es kann zu einem Ordnungswidrigkeitsverfahren kommen. Die Verwaltung rechnet vor allem in den Septemberwochen mit einem erhöhten Antragsvolumen. Für etwaige Einnahmeausfälle kommt die Stadt Bonn nicht auf.

Registrierungs- und Anzeigepflicht

Es besteht eine Registrierungspflicht für Wohnraum, der für Kurzzeitvermietung genutzt werden soll. Genehmigungsfrei darf Wohnraum in Bonn bis zu drei Monate, längstens 90 Tage im Kalenderjahr, für die Kurzzeitvermietung überlassen werden. Für Studierende besteht eine Sonderregelung – sie können für insgesamt 180 Tage im Kalenderjahr ihre Wohnung kurzzeitvermieten. Hierfür muss lediglich eine Kopie des Mietvertrags sowie jeweils zum Semesterbeginn eine Studienbescheinigung vorgelegt werden.

Der Antrag erfolgt über das Bauportal NRW unter  www.bauportal.nrw/wohnraum-id/wohnraum-identitaetsnummer (Öffnet in einem neuen Tab). Darüber wird automatisch eine Wohnraum-ID erstellt – dies ist kostenfrei. Die ID muss für die Öffentlichkeit gut sichtbar angegeben werden, wenn der Wohnraum zur Kurzzeitvermietung, vor allem im Internet oder in Druckerzeugnissen, angeboten und/oder beworben werden soll.

Kurzzeitvermietungen, die insgesamt über die 90, beziehungsweise 180 Tage hinausgehen, benötigen eine Genehmigung zur Zweckentfremdung durch die Bundesstadt Bonn. Für das Verwaltungsverfahren (Erteilung oder Ablehnung) fallen Gebühren von mindestens 500 Euro je Wohnung an. Die Wohnraum-ID wird in diesen Fällen zusammen mit der Genehmigung erteilt.

Sonderfall Ferienwohnungen, Pensionen und Hotels

Für bauordnungsrechtlich genehmigte Ferienwohnungen, Pensionen oder Hotelzimmer wird dann eine Wohnraum-ID benötigt, wenn Werbung auf Ferienwohnungsplattformen und vergleichbaren Medien geschaltet werden soll. Auch diese Erteilung ist kostenfrei, und es ist kein Belegungskalender zu führen.

In der Bundesstadt Bonn ist der Fachbereich Zweckentfremdung im Amt für Soziales und Wohnen verantwortlich. Fragen zur Einführung der Wohnraum-ID oder der Registrierung werden per Mail an  kurzzeitvermietungbonnde oder telefonisch unter 0228-774055 beantwortet.