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Bundesstadt Bonn

Wählerverzeichnis für die Bundestagswahl liegt aus

Die wahlberechtigten Menschen in Bonn erhalten bis spätestens 2. Februar 2025 ihre Wahlbenachrichtigung für die Bundestagswahl am 23. Februar. Wer bis zum Stichtag noch keine Benachrichtigung im Briefkasten hatte, aber der Meinung ist, wahlberechtigt zu sein, kann von Montag bis Freitag, 3. bis 7. Februar, das Wählerverzeichnis beim Wahlamt einsehen und gegebenenfalls Einspruch einlegen.

Zur Einsichtnahme des Wählerverzeichnisses hat das Wahlamt im Stadthaus (Etage 4B), Berliner Platz 2, wie folgt geöffnet: Montag und Donnerstag von 8 bis 16 Uhr sowie Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 13 Uhr.

Stimmzettel stehen ab 8. Februar in den Wahlbüros zur Verfügung

Voraussichtlich ab Samstag, 8. Februar, stehen in den Wahlbüros die Stimmzettel zur Verfügung. Ab dann können sich Wahlberechtigte bis zum 21. Februar vor Ort Briefwahlunterlagen aushändigen lassen, diese direkt ausfüllen und einwerfen. Aufgrund der verkürzten Fristen bei der vorgezogenen Bundestagswahl werden die Öffnungszeiten der Wahlbüros ab 8. Februar ausgeweitet:

  • Samstag, 8. Februar, von 9 bis 13 Uhr
  • Montag und Donnerstag von 8 bis 18 Uhr
  • Dienstag und Mittwoch von 8 bis 16 Uhr
  • Freitag, 14. Februar, von 8 bis 13 Uhr
  • Samstag, 15. Februar, von 9 bis 13 Uhr
  • Freitag, 21. Februar, von 8 bis 15 Uhr

Das Wahlamt bittet darum, nach Möglichkeit das Wahlbüro im heimischen Stadtbezirk aufzusuchen, grundsätzlich stehen die vier Wahlbüros aber allen Bürger*innen offen.

Informationen rund um die Wahl gibt es unter  www.bonn.de/bundestagswahl (Öffnet in einem neuen Tab). Bei Fragen ist das Team des Wahlamtes der Stadt telefonisch unter 0228 – 77 22 55 und per E-Mail an  wahlenbonnde erreichbar.