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Bundesstadt Bonn

Verkürzte Corona-Quarantäne von sieben Tagen

Obwohl die erforderlichen Änderungen auf Bundesebene noch ausstehen, gelten seit Donnerstag, 13. Januar 2022, in Bonn geänderte Corona-Quarantäne-Regelungen. Möglich macht dies die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung des Landes NRW, die den Kommunen Handlungsspielraum lässt. Diese Regelung gilt auch für alle Personen, die sich zum 13. Januar schon seit sieben Tagen in Quarantäne befanden.

Ab sofort gilt für Personen, die mit dem Coronavirus infiziert sind, und für Kontaktpersonen, eine verkürzte Isolations- und Quarantänedauer von sieben Tagen, wenn ein am siebten Tag durchgeführter PCR- oder zertifizierte Antigenschnelltest negativ ist. Für Schülerinnen und Schüler sowie Kinder in den Angeboten der Kinderbetreuung kann die Quarantäne als Kontaktperson bereits nach fünf Tagen durch einen PCR- oder Antigenschnelltest (Probenentnahme frühestens am fünften Tag) beendet werden, da sie in serielle Teststrategien eingebunden sind.

Ohne Testung kann die Quarantäne nach zehn Tagen beendet werden. Geboosterte Kontaktpersonen sowie Kontaktpersonen, die sowohl geimpft als auch genesen sind, müssen nicht in Quarantäne. Auch bei doppelt Geimpften und Genesenen wird auf eine Quarantäne als Kontaktperson verzichtet, sofern die Erkrankung/Impfung weniger als drei Monate zurückliegt.