Inhalt anspringen

Bundesstadt Bonn

Maskenpflicht in der Innenstadt wird verlängert

Aufgrund der stark steigenden Corona-Infektionsfälle und der hoch ansteckenden Omikron-Variante verlängert die Bundesstadt Bonn die Maskenpflicht in der Bonner Innenstadt. Sie gilt bis einschließlich Mittwoch, 9. Februar 2022.

Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat die Stadt Bonn am Mittwoch, 12. Januar 2022, veröffentlicht; sie tritt am Donnerstag, 13. Januar 2022, in Kraft. Die Maskenpflicht soll dem Schutz der Bürger*innen vor Infektionen dienen, da in der Bonner Fußgängerzone viele Menschen aufeinandertreffen und es allzu oft nicht möglich ist, 1,5 Meter Abstand zu halten. Werktags zwischen 10 und 20 Uhr muss auf folgenden Straßen und Plätzen mindestens eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske getragen werden: 

  • Acherstraße, Bonngasse, Brüdergasse, Dreieck
  • Budapester Straße ab Thomas-Mann-Straße bis Sternstraße
  • Friedensplatz, einschließlich der angrenzenden öffentlichen Wege, Straßen (Sterntorbrücke), und Plätze
  • Friedrichstraße zwischen den Hausnummern 2 bis 64 sowie 1 bis 61
  • Gangolfstraße und In der Sürst
  • Kaiserplatz, einschließlich der angrenzenden öffentlichen Wege, Straßen und Plätze
  • Kasernenstraße von der Hausnummer 1 bis 5 und 2 bis 32
  • Markt, einschließlich der angrenzenden öffentlichen Wege, Straßen (Marktbrücke und Bischofsplatz)
  • Martinsplatz, im Bereich der Hausnummern 6 bis 9
  • Maximilianstraße von Hausnummer 6 bis 46, beidseitig einschließlich der angrenzenden öffentlichen Wege, Straßen und Plätze
  • Münsterplatz
  • Mülheimer Platz, Bottlerplatz einschließlich Münsterstraße bis Höhe Poststraße
  • Poststraße
  • Remigiusplatz, Remigiusstraße
  • Mauspfad, Sternstraße, Sterntorbrücke, Stockenstraße
  • Thomas-Mann-Straße von Hausnummer 1 bis 57 sowie von den Hausnummern 2 bis 64
  • Vivatsgasse, Windeckstraße
  • Wenzelgasse, Wesselstraße

Darüber hinaus macht die Stadtverwaltung darauf aufmerksam, dass gemäß Vorgabe des Landes NRW ab Donnerstag, 13. Januar 2022, generell im Freien Maskenpflicht in Warteschlangen, Anstellbereichen und unmittelbar an Verkaufsständen, Kassenbereichen oder ähnlichen Dienstleistungsschaltern besteht.