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Bundesstadt Bonn

Coronaschutzmaßnahmen laufen zum 1. März 2023 aus

Die Coronaschutzverordnung in NRW läuft am Dienstag, 28. Februar 2023, aus. Darauf macht die Bundesstadt Bonn aufmerksam.

Ab Mittwoch, 1. März 2023, gilt dann auch in Nordrhein-Westfalen nur noch das Bundesrecht. Konkret bleibt lediglich die Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher in Krankhäusern, Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen bis 7. April 2023 bestehen.

Die für die Durchführung der Bürgertestungen maßgeblichen Vorschriften der Coronavirus-Testverordnung laufen ebenfalls zum 1. März 2023 aus. Damit endet auch für Besucher*innen die Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeheimen. Die Beauftragungen der Teststellen erlischt Kraft Gesetz. Inwieweit es in Bonn weiterhin Teststellen geben wird, wird maßgeblich von den Betreiber*innen des Teststellen abhängen, die nun alle Kosten zur Testung selber tragen bzw. als Gebühren/Kostenbeitrag an die Bürger*innen weitergeben. Von den ursprünglich 426 aktiven Teststellen (eingerechnet Apotheken und Arztpraxen) in Bonn sind mit Stand 27. Februar 2023 noch rund 100 als aktiv registriert. Das Gesundheitsamt Bonn geht davon aus, dass diese Zahl weiter sinken wird.

Währenddessen sind die Corona- Inzidenzen landes- und bundesweit angestiegen. Dies war infolge der saisonalen Erkältungswelle und den Karnevalstagen zu erwarten. Am Montag, 27. Februar 2023, beträgt der Inzidenzwert für Bonn bezogen auf 100.000 Einwohnerinnen 149,1. In den vergangenen sieben Tagen sind dem städtischen Gesundheitsamt 495 Corona-Neuinfektionen (positive PCR-Tests) gemeldet worden.