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Bundesstadt Bonn

Resolution zu einem starken Lieferkettengesetz unterzeichnet

Der Hauptausschuss der Stadt Bonn hat in seiner jüngsten Sitzung am 4. Februar 2021 die Resolution zu einem starken Lieferkettengesetz beschlossen. Jetzt wurde die Resolution von 34 Städten und Gemeinden unterzeichnet. Damit zählt Bonn zu den Erstunterzeichnern.

„Ich bin sehr froh, dass der Hauptausschuss meiner Empfehlung gefolgt ist, die Resolution zu unterstützen und ein wirkungsvolles Lieferkettengesetz zu fordern. Mit der Unterzeichnung positionieren wir uns deutlich und schärfen unser Profil als UNO- und Nachhaltigkeitsstadt“, so Oberbürgermeisterin Katja Dörner.  

34 Städte und Gemeinden aus ganz Deutschland haben die Resolution „Kommunen für ein starkes Lieferkettengesetz in Deutschland“ auf den Weg gebracht. Damit senden sie ein klares Signal an die Bundesregierung, jetzt zu handeln und Menschen- und Umweltrechte zu schützen. Zu den erstunterzeichnenden Kommunen zählen neben Bonn Städte wie Bremen, Hannover, Heidelberg, Mainz, München und sieben Berliner Bezirke.

Die Liste der Erstunterzeichner und die Resolution sind auf der Homepage der Stadt Neumarkt zu finden: https://fairtrade-neumarkt.de/fairtrade/kommunen-pro-lieferkettengesetz/ (Öffnet in einem neuen Tab) 

Hintergrund

Seit vielen Monaten stocken auf Bundesebene die Verhandlungen für ein Lieferkettengesetz. Nach einem Austausch von Kommunen im Rahmen des Wettbewerbs „Hauptstadt des Fairen Handels“ im November 2020 schlossen sich einige engagierte Städte und Gemeinden zusammen und verfassten den Resolutionstext „Kommunen für ein starkes Lieferkettengesetz in Deutschland“. Zu den Initiatoren gehören die Berliner Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte und Treptow-Köpenick, die Stadt Mainz, die Stadt Eltville am Rhein, der Markt Roßtal, die Faire Metropolregion Nürnberg und die Stadt Neumarkt i.d.OPf.  

Mit der Resolution transportieren Kommunen in Deutschland, die sich für eine verantwortliche Beschaffung einsetzen, ihre Forderung, dass ein wirkungsvolles Lieferkettengesetz beschlossen wird. Sie greifen mit der Resolution die grundsätzlichen Forderungen der Initiative „Lieferkettengesetz“ nach Haftungsregelungen als Kernstück eines wirksamen Lieferkettengesetzes sowie nach effektiven staatlichen Durchsetzungsmechanismen auf. 

Mit einem gesetzlich verbindlichen Rahmen sollen Unternehmen dazu verpflichtet werden, Risiken zur Verletzung von international anerkannten Menschen-, Arbeits- und Umweltrechten entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette zu analysieren, diesen vorzubeugen und transparent darüber zu berichten. 

Auf die Kommunen entfällt der Großteil des Einkaufsvolumens der Öffentlichen Hand in Deutschland, das bei rund 350 Milliarden Euro liegt. Kommunen sind daher wichtige Vorreiter bei der nachhaltigen Beschaffung. Von einem starken Lieferkettengesetz würden sie profitieren. Es ist davon auszugehen, dass das Warenangebot, das sozial- und umweltgerecht hergestellt wird, spürbar steigen wird, andererseits können Unternehmen, die gegen Auflagen des Gesetzes verstoßen, von Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.