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Bundesstadt Bonn

Jetzt Kreiswahlvorschläge für die Bundestagswahl einreichen

Für die Bundestagswahl am 26. September 2021 können Parteien sowie wahlberechtigte Gruppen und Einzelpersonen bis zum 19. Juli Vorschläge für Kandidatinnen und Kandidaten im Wahlkreis Bonn einreichen.

Parteien, die im Bundestag oder einem Landtag seit deren letzter Wahl nicht mit mindestens fünf Abgeordneten ununterbrochen vertreten waren, müssen ihre Partei-Eigenschaft zunächst vom Bundeswahlausschuss feststellen lassen, um Vorschläge einzureichen. 

Die von Parteien vorgeschlagenen Personen werden in einer Mitglieder- oder Vertretendenversammlung gewählt. Die Vorschläge von nicht im Bundestag bzw. einem Landtag vertretenen Parteien, von wahlberechtigten Gruppen sowie von Einzelpersonen müssen u.a. von mindestens 200 Bonner Wahlberechtigten unterschrieben werden. Wahlberechtigte dürfen jeweils nur einen Kreiswahlvorschlag unterzeichnen, ansonsten sind alle Unterschriften der Person ungültig. Alle zur Wahl aufgestellten Personen müssen wählbar sein. 

Die Kreiswahlvorschläge müssen bis zum 19. Juli 2021, 18 Uhr, beim Wahlamt der Stadt Bonn im Stadthaus, Berliner Platz 2, schriftlich eingereicht werden. Die erforderlichen Formblätter gibt es ebenfalls beim Wahlamt. Alle Formalien und Details zur Einreichung der Kreiswahlvorschläge sind in der siebten Ausgabe des Amtsblatts nachzulesen sowie online unter  www.bonn.de/bundestagswahl (Öffnet in einem neuen Tab).