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Bundesstadt Bonn

Kein Verkauf mehr von städtischen Grundstücken

Hauptausschuss beschließt Neuregelung von Erbbaurecht und Erbbauzins.

Zukünftig werden städtische Grundstücke nur noch in Erbbaurecht vergeben. Der Hauptausschuss, der anstelle des Rates getagt hatte, fasste diesen Beschluss in seiner Sitzung am 4. Februar 2021. Damit folgt er dem Vorschlag der Verwaltung, die mit dieser Änderung das städtische Vermögen erhalten, Interessen der Stadt Bonn verbindlich durchsetzen und dauerhaft Einnahmen sichern will.

Ausnahmen von dieser Regelung gelten zum Beispiel bei Arrondierungen, Tauschgeschäften und bei der Vergabe in förmlich festgelegten Entwicklungsbereichen. Der Beschluss gilt rückwirkend zum Stichtag 30. November 2020. Mit dieser Neuregelung reiht sich die Stadt Bonn in eine wachsende Zahl von Kommunen ein, die ihre Grundstücke nicht mehr verkaufen, sondern auf diese Weise dem Markt zugänglich machen.

Verbunden mit der Neuregelung des Erbbaurechts ist auch die Absenkung des Erbbauzinses. Bislang ist dieser auf 4 Prozent des Bodenwertes festgeschrieben. Nun ist der Erbbauzins für die nächsten 20 Jahren auf 1 Prozent des Bodenwertes gesenkt. Damit wird dem aktuellen Marktgeschehen der stark steigenden Grundstückspreise und dem Niedrigzinsniveau auf dem Finanzmarkt Rechnung getragen. Zudem wird es auch kein Ankaufsrecht nach Ablauf des Erbbaurechts mehr geben.

Durch die Neuregelungen hofft die Stadt, dass der Bau von gefördertem Wohnraum auf städtischen Grundstücken deutlich attraktiver wird.