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Bundesstadt Bonn

Bei Ausflügen Corona-Schutzregeln einhalten

Die Eisflächen in der Rheinaue und den Siegauen oder auch die Waldau locken bei Sonne und blauem Himmel derzeit viele Menschen an. Die Stadt warnt erneut davor, zugefrorene Seen, Teiche und andere Wasserflächen zu betreten, und macht darauf aufmerksam, dass bei Ausflügen die Corona-Schutzregeln eingehalten werden müssen.

Bei den Wasserflächen kann die Dicke der Eisdecke stark variieren: Wann eine Wasserfläche zufriert, hängt nicht alleine von der Temperatur ab, sondern auch von der Strömung. Schon wenn sich das Wasser nur leicht bewegt, kann dies das Zufrieren verzögern oder sogar ganz verhindern. Die Strömung, die auch an Teichen vorkommt, ist mit dem bloßen Auge oft nicht wahrnehmbar. An diesen Stellen bleibt die Eisschicht im Laufe des Frostes entsprechend dünner.
Wenn man Menschen oder Tiere sieht, die sich auf dem Eis in einer Notlage befinden oder schon durch das Eis gebrochen sind, sollte man unverzüglich den Notruf 112 wählen, damit die speziell für Wasser- und Eisrettung ausgebildeten Einsatzkräfte der Feuerwehr schnell zu Hilfe kommen können. Die Feuerwehr rät ausdrücklich davon ab, die Eisflächen zu betreten, um selbst zu helfen. Bestenfalls kann man den Betroffenen aus sicherer Entfernung und mit festem Stand lange Äste, ein Seil oder eine Leiter anreichen, an denen diese sich bis zum Eintreffen der Feuerwehr festhalten können.
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass auch bei Ausflügen gemäß Coronaschutzverordnung des Landes NRW Personenansammlungen zu vermeiden sind und Abstand gehalten werden muss. Private Zusammenkünfte sind weiterhin auf den Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes mit maximal einer weiteren, nicht im Haushalt lebenden Person beschränkt. Der Stadtordnungsdienst wird an derzeit beliebten Ausflugszielen verstärkt kontrollieren.