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Bundesstadt Bonn

Alkoholkonsumverbot an den Karnevalstagen

Mit einer Allgemeinverfügung vom 10. Februar 2021 hat die Stadt Bonn an den Karnevalstagen für verschiedene Bereiche im Stadtgebiet ein Alkoholkonsumverbot erlassen. Es gilt von Weiberfastnacht, Donnerstag, 11. Februar, bis einschließlich Mittwoch, 17. Februar 2021, jeweils von 9 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages.

In den Fußgängerzonen von Bonn und Bad Godesberg, den Haupteinkaufsstraßen in Beuel und Hardtberg sowie an den beliebten Karnevalstreffpunkten am Erzbergerufer/Brassertufer in Bonn, am Hans-Steger-Ufer in Beuel sowie in der kompletten Altstadt (zwischen Berliner Platz, Kölnstraße, Kaiser-Karl-Ring, Hochstadenring und Bornheimer Straße) darf zu den genannten Zeiten im öffentlichen Raum kein Alkohol getrunken werden. Der Stadtordnungsdienst und die Wache GABI werden über die Karnevalstage verstärkt darauf achten, ob Jecke feiern und ob sie die Corona-Regeln beachten.

Die Stadt bittet die Bürgerinnen und Bürger, die sich bislang sehr vorbildlich und vernünftig verhalten haben, auch über die tollen Tage hinweg, persönliche Kontakte auf ein Mindestmaß zu beschränken. 

Mindestens noch bis zum 14. Februar 2021 ist nach der geltenden Coronaschutzverordnung NRW der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum weiterhin nur Personen aus einem Haushalt und einer weiteren, nicht dem Haushalt angehörigen Person erlaubt. Ansonsten gilt, zu anderen Personen einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten und Schutzmasken zu tragen, wo dies vorgeschrieben ist.

Ebenso sind bis 14. Februar 2021 weiterhin Partys und vergleichbare Feiern, also auch Karnevalsfeten draußen wie in der eigenen Wohnung, generell verboten. Die Stadtverwaltung appelliert daher an alle Bürgerinnen und Bürger, keine privaten Partys und karnevalistischen Feierlichkeiten durchzuführen.

Maskenpflicht verlängert

Mit der Allgemeinverfügung vom 10. Februar 2021 verlängert die Stadt auch die geltende Maskenpflicht in den Fußgängerzonen sowie Haupteinkaufsstraßen bis Aschermittwoch, 17. Februar 2021. 

Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (einschließlich Schals, Tüchern oder einer anderen Abdeckung aus Stoff) gilt am Hauptbahnhof, am Bertha-von-Suttner-Platz und am Konrad-Adenauer-Platz von 7 bis 22 Uhr. In allen übrigen Bereichen müssen die Alltagsmasken zwischen 10 und 20 Uhr getragen werden.  Eine entsprechende Karte gibt es auf www.bonn.de/coronavirus. Beim Einkaufen, beim Arztbesuch, in Bussen und Bahnen und an Haltestellen muss aber eine medizinische Maske (OP-Maske, FFP2-Maske oder vergleichbare Maske wie KN95/N95) getragen werden.

Darüber hinaus verlängert die Stadt mit der Allgemeinverfügung die Regelungen zur automatischen Quarantäne für Personen, die erfahren, dass sie mit einem positiv getesteten Menschen in Kontakt waren.

Corona-Inzidenzwert steigt leicht auf 75,8

Zwischenzeitlich ist der Corona-Inzidenzwert für Bonn wieder leicht gestiegen. Er liegt am Mittwoch, 10. Februar 2021, bei 75,8 bezogen auf 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner. In den vergangenen sieben Tagen wurden 250 Neuinfektionen gemeldet.

Seit 28. Februar 2020 registrierte das Gesundheitsamt der Stadt Bonn 8918 bestätigte Covid-19-Fälle. 8451 Personen gelten als wieder genesen, 314 sind aktuell infiziert, und 153 Menschen sind in Zusammenhang mit Corona verstorben. Bei den beiden jüngsten Todesfällen handelt es sich um zwei Senioren, 95 und 82 Jahre alt. Ob es Vorerkrankungen gegeben hat, ist der Stadt nicht bekannt. 593 Bonnerinnen und Bonner befinden sich derzeit in Quarantäne.

In den Bonner Krankenhäusern liegen zurzeit 85 Menschen aus Bonn und dem Umland, die an Covid-19 erkrankt sind. 55 Patientinnen und Patienten werden auf Normalstationen betreut, 30 Personen liegen auf Intensivstationen, 21 von ihnen müssen beatmet werden.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Coronavirus gibt es auf www.bonn.de/coronavirus, zum Bonner Impfzentrum auf www.bonn.de/impfzentrum.