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Bundesstadt Bonn

Stadtrat für vierspurigen Ersatzneubau des Tausendfüßlers (A565)

Der Rat der Stadt Bonn lehnt die vorliegenden Pläne für einen sechsspurigen Ausbau der A565 zwischen der Anschlussstelle Endenich und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord (so genannter Tausendfüßler) ab. Er bevorzugt einen vierspurigen Ersatzneubau inklusive Lärmschutz und Radweg im Standard einer Stadt-Autobahn, gegebenenfalls mit temporärer Freigabe des Seitenstreifens. Zu dem Vorhaben von Straßen.NRW im Auftrag des Bundes führt die Bezirksregierung Köln derzeit das Planfeststellungsverfahren durch.

Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens hat der Stadtrat am 10. Dezember 2020 nun die Stellungnahme der Stadt Bonn beschlossen. Oberbürgermeisterin Katja Dörner begrüßt die Entscheidung, mit der der Rat dem Vorschlag der Stadtverwaltung in zentralen Punkten gefolgt ist: „Die Rahmenbedingungen haben sich seit den Entscheidungen für den Tausendfüßler-Ausbau geändert.“ 

Als Beispiele sind die Beschlüsse der Stadt Bonn zur Klimaneutralität zu nennen; um diese zu erreichen, muss der Individualverkehr verringert werden. Darüber hinaus hat sich – nicht erst seit der Corona-Pandemie - das Mobilitätsverhalten der Menschen geändert. Die Auswirkungen des sechsspurigen Ausbaus, durch den erheblich mehr Fläche versiegelt wird, auf das Stadtklima sind nicht ausreichend untersucht worden. 

Zudem äußert die Stadt Kritik an der Planung aufgrund der fehlenden, aber von Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis geforderten, parallel zur Autobahn verlaufenden, kreuzungsfreien Radverkehrstrasse vom Endenicher Ei über die Nordbrücke bis nach Beuel als Teil eines Radschnellwegs Bonn/Rhein-Sieg.

Ebenso wenig für die Stadt Bonn nachvollziehbar ist die Klassifizierung der A565 als Fernautobahn. Die A565 erfüllt eine Verbindungsfunktion zwischen rechtsrheinischem Rhein-Sieg-Kreis /A 59 mit dem Oberzentrum Bonn und westlich mit dem Mittelzentrum Meckenheim, und der Standardentfernungsbereich liegt zwischen 10 und 70 km. Sie ist daher nach Auffassung der Stadt als Stadtautobahn einzustufen, was einen Bau in einer geringeren Breite bedeuten würde. 

Wie der Rat in Ergänzung zur Verwaltungsvorlage beschloss, könnte beim Ausbau als schmalere Stadtautobahn der Seitenstreifen für eine temporäre Freigabe vorgesehen werden. Zusätzlich soll aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Lärmschutzes im Bereich des Tausendfüßlers die zulässige Höchstgeschwindigkeit wie derzeit auf 80 km/h begrenzt werden. 

Zum Hintergrund

Der Tausendfüßler – das circa 600 Meter lange Brückenbauwerk als Teilstück der A 565 zwischen den Anschlussstellen Bonn Endenich und Bonn-Tannenbusch - wird im Jahr 2022 das rechnerische Ende seiner Restnutzungsdauer erreicht haben und ist neu zu bauen. Gemäß Fernstraßenausbaugesetz des Bundes soll der Autobahnabschnitt der A 565 zwischen der Anschlussstelle Bonn-Endenich und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord inklusive des Tausendfüßlers dabei sechsspurig ausgebaut werden.