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Bundesstadt Bonn

Satzung für den Denkmalbereich Combahnviertel

Aufgrund seiner historischen Bedeutung soll das Combahnviertel im Stadtbezirk Beuel als Denkmalbereich ausgewiesen werden. Die Stadtverwaltung wird auf Beschluss des Rates vom 8. Dezember 2022 die Öffentlichkeit sowie die Eigentümer*innen über die gemeinsam mit dem LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland (LVR-ADR) erarbeiteten Satzung informieren.

Es gibt folgende Informations- und Beteiligungsmöglichkeiten:

Die Satzung und die dazu gehörigen Unterlagen werden öffentlich ausgelegt und auf den Internetseiten der Stadt Bonn veröffentlicht. Mit der Offenlage des Satzungsentwurfs werden zugleich weitere Träger öffentlicher Belange informiert. Ferner wird eine Informationsveranstaltung für die Bürgerinnen und Bürger angeboten werden. Die Stadtverwaltung wird die Öffentlichkeit hierüber rechtzeitig informieren.

Nach Abschluss der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt eine Erörterung der eingegangenen Einwendungen mit dem LVR-ADR. Der gegebenenfalls geänderte Satzungsentwurf wird dem Rat der Stadt Bonn zur Beschlussfassung vorgelegt. Nach Beschlussfassung ist eine Genehmigung der Satzung durch die Bezirksregierung Köln erforderlich. Die Denkmalbereichssatzung wird dann am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft treten.

Erhalt der prägenden Struktur

Bei der Ausweisung als Denkmalbereich geht es im Wesentlichen um den Erhalt der prägenden städtebaulichen Grundstruktur in den verschiedenen Entwicklungsphasen: vor dem Ersten Weltkrieg, Zwischenkriegsphase, unmittelbare Nachkriegszeit, jüngere Bauten der 1960er bis 1980er Jahren. Hier sind Parzellierung, Straßenraum mit Baumbestand, Vorgärten und Freiflächen, sowie Blickbezüge als einige der städtebaulichen Kriterien zu nennen, aber auch Gebäudekubatur, Fassadengestaltung und Dachlandschaften. 

Durch den Erlass der Denkmalbereichssatzung unterliegen alle im Geltungsbereich befindlichen Baumaßnahmen einem Erlaubnisvorbehalt gemäß Denkmalschutzgesetz. Das Gesetz sieht auch einen vorläufigen Schutz des Gebietes vor, d.h. bereits ab der öffentlichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses wird der Erlaubnisvorbehalt wirksam. Die Erlaubnis wird bei der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Bonn beantragt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass eine Weiterentwicklung des Gebietes im Einklang mit seinen schutzwürdigen Bestandteilen ermöglicht wird.

Hintergrund zum Combahnviertel

Beim Combahnviertel handelt es sich um das rechtsrheinisch nördlich der Auffahrt zur Kennedybrücke liegende Areal, das durch den Konrad-Adenauer-Platz, die Sankt Augustiner Straße (B56), den Bröltalbahnweg und das Rheinufer (unter Einbeziehung des ehemaligen Bröltalbahnhofs mit Verladezone) begrenzt wird. 

Um 1900 ist das Combahnviertel auf Basis eines von Hermann Joseph Stübben und Karl Huppertz entwickelten Bebauungsplans angelegt worden. Seine städtebauliche Grundstruktur ist bis in die heutige Zeit erhalten und die Bebauung kontinuierlich weiterentwickelt worden. Es bezeugt, dass durch die im Zuge der Industrialisierung rechtsrheinisch rasant ansteigende Bevölkerungszahl die Ausweisung neuer Wohngebiete notwendig wurde. Es steht hierbei mit seiner historischen und jüngeren Bausubstanz für die Anlage eines Viertels für das gehobene Bürgertum um die Jahrhundertwende (19. zum 20. Jahrhundert) sowie für dessen gelungene städtebauliche Fortschreibung bis in die Gegenwart.