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Bundesstadt Bonn

Stadt weist auf Maskenpflicht in der City hin

Mit dem Beginn der Adventszeit wird die Bonner Innenstadt wie in jedem Jahr reger besucht und füllt sich insbesondere nachmittags und abends sowie an den Samstagen zunehmend. Viele beginnen mit den ersten Weihnachtseinkäufen und lassen den Stadtbummel mit einem Besuch auf dem Weihnachtsmarkt ausklingen.

Wenn es sich in der Fußgängerzone und in den Budengassen auf dem Weihnachtsmarkt füllt, wird es gleichzeitig schwieriger, direkte Kontakte möglichst gering zu halten und den empfohlenen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Daher weist die Stadt nochmals auf die derzeit in der Bonner Innenstadt und auf dem Weihnachtsmarkt geltende Maskenpflicht hin und bittet alle Innenstadtbesucher*innen eindringlich, eine medizinische Maske zu tragen, um sich selbst und andere vor einer Corona-Infektion zu schützen. Aus medizinischer Sicht ist die Verpflichtung zum Tagen einer Maske eine einfache aber höchst effektive Schutzmaßnahme, um das Infektionsrisiko zu verringern. Daher sollte sie grundsätzlich dort getragen werden, wo viele Menschen auf engerem Raum zusammenkommen.

Die Bundesstadt Bonn hat in einer Allgemeinverfügung die Bereiche benannt, in denen das Abstandsgebot regelmäßig nicht eingehalten werden kann, weil es sich um Bereiche mit erfahrungsgemäß großem Publikumsverkehr und gemessen daran wenig zur Verfügung stehender Fläche handelt. Die Mitarbeitenden des Stadtordnungsdienstes und der Innenstadt-Wache GABI kontrollieren in Stichproben täglich, ob die Maskenpflicht beachtet wird. Wird keine Maske getragen oder das Tragen der Maske generell verweigert, droht ein Bußgeld von 150 Euro.

Die Maskenpflicht, auf die durch Hinweistafeln hingewiesen wird, gilt in der Innenstadt werktags in der Zeit von 10 bis 20 Uhr in den folgenden Bereichen:

  • Acherstraße, Bonngasse, Brüdergasse, Dreieck, 
  • Budapester Straße im räumlichen Bereich ab Thomas-Mann-Straße bis Sternstraße, 
  • Friedrichstraße im räumlichen Bereich der Hausnummern 2 bis 64 sowie 1 bis 61, 
  • Gangolfstraße, In der Sürst, 
  • Kaiserplatz einschließlich der angrenzenden öffentlichen Wege, Straßen und Plätze, 
  • Kasernenstraße im räumlichen Bereich der Hausnummern 1 bis 5 und 2 bis 32, 
  • Markt, einschließlich der angrenzenden öffentlichen Wege, Straßen (Marktbrücke und Bischofsplatz), 
  • Martinsplatz im Bereich der Hausnummern 6 bis 9, 
  • Maximilianstraße im räumlichen Bereich von Hausnummer 6 bis 46, beidseitig einschließlich der angrenzenden öffentlichen Wege, Straßen und Plätze, 
  • Mauspfad, Sternstraße, Sterntorbrücke, Stockenstraße, 
  • Thomas-Mann-Str. im räumlichen Bereich von Hausnummer 1 bis 57, sowie den Hausnummern 2 bis 64, 
  • Wenzelgasse, Wesselstraße. 

Auf dem Weihnachtsmarktgelände gilt die Maskenpflicht täglich in der Zeit von 10 bis 21 Uhr. Hierzu gehören: 

  • Münsterplatz
  • Münsterstraße
  • Friedensplatz 
  • Mülheimer Platz
  • Bottlerplatz
  • Remigiusplatz 
  • Remigiusstraße
  • Vivatsgasse
  • Poststraße

Die Stadt hat die Plakate, die auf dem Weihnachtsmarkt auf die Maskenpflicht hinweisen, zwischenzeitlich überarbeitet. Die neuen Plakate sollen helfen, dass noch besser auf den ersten Blick hin erkennbar wird, dass auf dem Weihnachtsmarkt und den umliegenden Innenstadtstraßen und -plätzen die Maskenpflicht gilt.

Bilanz der Kontrollen

Seit Beginn des Weihnachtsmarktes bis zum 30. November haben Stadtordnungsdienst und Wache GABI insgesamt 3.547 Personen im Hinblick auf die 2G-Regel kontrolliert. Wurde der 2G-Nachweis und ein amtlicher Lichtbildausweis vorgelegt, wird weiterhin angeboten, ein rotes „Weihnachtsmarktbändchen“ angelegt zu bekommen, um bei künftigen Kontrollen schneller und einfacher den 2G-Status nachweisen zu können. Unter allen kontrollierten Personen waren bislang nur sechs anzutreffen, die keinen 2G-Nachweis vorlegen konnten (0,17 Prozent). Gegen sie wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet; es droht ein Bußgeld von jeweils 150 Euro.

Außerdem wurden bislang in der Innenstadt und auf dem Weihnachtsmarkt 6.296 Personen mündlich ermahnt, eine medizinische Maske aufzusetzen bzw. richtig aufzusetzen, die dem Hinweis auch fast allen Fällen folgten. Bei neun Personen, die sich weigerten, eine Maske zu tragen, war dies leider nicht der Fall. Sie wurden angezeigt und müssen ebenfalls jeweils mit einem Bußgeld von 150 Euro rechnen.