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Bundesstadt Bonn

Stellungnahme im Eilverfahren gegen „Jeck im Sunnesching“

Im Eilverfahren gegen die Veranstaltung „Jeck im Sunnesching“ hat die Stadt Bonn am Mittwochmittag, 24. August 2022, dem Verwaltungsgericht Köln ihre Stellungnahme übermittelt. Ein Beschwerdeführer geht aus Gründen des Lärmschutzes gegen die Veranstaltung vor.

Nach Auffassung der Stadt ist die Genehmigung der Veranstaltung rechtmäßig erfolgt, da die Zahl der gesetzlich erlaubten Veranstaltungen, die als seltenes Ereignis durchgeführt werden, eingehalten wird. 

Nach dem Freizeitlärmerlass des Landes NRW dürfen Kommunen pro Jahr 18 sogenannte „seltene Ereignisse“ mit höheren Lärmgrenzen genehmigen. Ferner gibt der Erlass die Möglichkeit, darüber hinaus Ausnahmen in besonderem öffentlichen Interesse zuzulassen. Dies betrifft in diesem Fall Veranstaltungen in der Bonner Rheinaue, insbesondere auf der großen Blumenwiese. 

Den vorgegebenen Rahmen hat die Stadtverwaltung ihrer Auffassung nach noch nicht ausgeschöpft. 

Ein Beschwerdeführer hat beim Verwaltungsgericht Köln einen Eilantrag gegen die von der Stadt Bonn genehmigte Veranstaltung am Samstag, 27. August 2022, in der Bonner Rheinaue eingereicht. Die Stadt war am Dienstag, 23. August 2022, zur Stellungnahme in der Sache aufgefordert worden.