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Bundesstadt Bonn

Stadt Bonn richtet Car-Sharing-Stellplätze ein

Laut Beschluss des Rates vom 16. August 2021 sollen im Bonner Stadtgebiet die ersten Stellflächen mit Car-Sharing-Fahrzeugen besetzt werden. Die Vergabe erfolgt in einem wettbewerblichen Dialog mit den Anbietern.

Im Rahmen des vom Land Nordrhein-Westfalen im Jahr 2019 bewilligten Förderprojektes „Emissionsfreie Innenstadt“ plant die Stadt Bonn die räumliche Verknüpfung von Verkehrsangeboten wie Bus und Bahn, Rad-Verleih und stationsbedingtem Car-Sharing. Dadurch soll der Umstieg zwischen den Verkehrsmitten erleichtert und die Mobilitätswende weiter vorangetrieben werden.

Die Errichtung eines Netzes von 36 Mobilstationen unterschiedlicher Größenordnung in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Bonn ist bereits in der Umsetzung. Sie werden - je nach Größe des Standorts - mit E-Ladestationen und Fahrradparkhäusern ausgestattet und dienen als Knotenpunkte für emissionsarmen Verkehr mit aggregierten Mobilitätsangeboten wie dem Verleih von E-Lastenrädern und Car-Sharing. An 25 Mobilstationen sind Stellplätze für Car-Sharing im öffentlichen Verkehrsraum bereits eingeplant. Neben dem Innenstadtbereich soll das ganze Bonner Stadtgebiet mit weiteren 52 Car-Sharing-Standorten erschlossen werden. 

Ein Car-Sharing-Fahrzeug ersetzt, je nach Studie, zwischen 8 und 14 Privatfahrzeuge. Damit können Stellplatzengpässe in Wohnquartieren abgemildert und öffentlicher Raum für andere Nutzungen gewonnen werden. Außerdem nutzen Car-Sharing-Kunden im Saldo häufiger den Umweltverbund und greifen lediglich bei zwingend notwendigen Fahrten auf den Pkw als Fortbewegungsmittel zurück. So wird grundsätzlich die Anzahl an Fahrten mit dem Auto zugunsten des Umweltverbundes verringert. Car-Sharing ist besonders in verdichteten Stadtquartieren mit Stellplatznot sinnvoll und ermöglicht eine effektive Einsparung von Privat-Pkw.

Die Besetzung der Stellflächen mit Car-Sharing Fahrzeugen wird voraussichtlich in der ersten Hälfte 2022 erfolgen. Es kann sein, dass sich die konkrete Anzahl und Lage der Stellplätze im Laufe des Verfahrens je nach Rückmeldung der Anbieter zu bestehenden Kapazitäten und Aufstockungsmöglichkeiten im Einzelfall noch ändert.