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Bundesstadt Bonn

Masterplan „Innere Stadt“: Drei Millionen Euro Fördermittel von Bund und Land

Die Bundesstadt Bonn erhält für Projekte des Masterplans „Innere Stadt“ Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen.

Regierungspräsidentin Gisela Walsken überreicht den Förderbescheid an Bonns Stadtbaurat Helmut Wiesner.

Für das Jahr 2021 sind dies rund drei Millionen Euro (3.052.861 Euro) und damit 70 Prozent der Gesamtsumme von ca. 4,5 Millionen Euro. 30 Prozent sind Eigenmittel der Stadt Bonn.

Die Bezirksregierung Köln übergab am 25. August 2021 65 Zuwendungsbescheide in Höhe von insgesamt ca. 73 Millionen Euro an 48 Städte und Gemeinden des Regierungsbezirks. Bonns Stadtbaurat Helmut Wiesner erhielt den Zuwendungsbescheid aus den Händen der Kölner Regierungspräsidentin Gisela Walsken. „Ich freue mich, dass unsere Bemühungen um die Städtebaufördermittel des Bundes und des Landes erfolgreich waren und wir nun mit den ersten vier Projekten in die Umsetzung des ,Masterplans Innere‘ Stadt Bonn 2.0 eintreten. Der Masterplan ist eine Chance, die Mitte Bonns nachhaltiger und ansprechender zu gestalten“, sagte Helmut Wiesner.

Für den Masterplan „Innere Stadt“ hatte die Stadt Bonn insgesamt zwei Förderanträge beim Land NRW eingereicht: einmal den Gesamtförderantrag für die Jahre 2021 bis 2025 (bestehend aus zwölf Projekten) – Förderbescheid steht noch aus –, zum anderen den Antrag für das Jahr 2021, der vier Einzelmaßnahmen umfasst. Dabei handelt es sich um die Umgestaltung der Grünfläche an der Budapester Straße, der Stadteingang Windeck-Bunker/Entsiegelung Budapester Straße, die Kunst am Hauptbahnhof (U-Bahn-Abgänge Thomas-Mann-Straße) und die Prozess-Steuerung samt Zentrenmanagement für die Innenstadt Bonns. Letzteres hat zum Ziel, mit zahlreichen Projekten und Maßnahmen zur Stabilisierung und Belebung der Innenstadt sowie zur Stärkung des Einzelhandels beizutragen.

Weitere Informationen zu den Projekten gibt es auf den Internetseiten der Stadt Bonn unter  www.bonn.de/masterplan-innere-stadt (Öffnet in einem neuen Tab).