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Bundesstadt Bonn

Stadt bereitet Landtagswahl am 15. Mai vor

Am Sonntag, 15. Mai 2022, findet die Wahl zum 18. Landtag von Nordrhein-Westfalen statt. In Bonn sind rund 230.000 Bürger*innen ab 18 Jahren zur Wahl aufgerufen. In den nächsten Tagen beginnt der Versand der Wahlbenachrichtigungen.

Das Stadtgebiet Bonn ist wieder in zwei Wahlkreise aufgeteilt. Zum Wahlkreis 30 Bonn I gehört neben dem nördlichen Teil des Stadtbezirkes Bonn der Stadtbezirk Beuel. Der Wahlkreis 31 Bonn II wird vom südlichen Teil des Stadtbezirkes Bonn sowie den Stadtbezirken Bad Godesberg und Hardtberg gebildet.

Alle Wahlberechtigten haben zwei Stimmen: Mit der ersten Stimme werden die im jeweiligen Wahlkreis aufgestellten Direktbewerber*innen gewählt. Gewählt ist, wer die meisten Erststimmen im Wahlkreis erhalten hat (einfache Mehrheit). Mit der zweiten Stimme wird die Landesliste einer Partei gewählt. Diese Stimme entscheidet über die Zusammensetzung des Landtages.

Die Stimmzettel in den beiden Bonner Wahlkreisen enthalten jeweils zehn Kandidierende, die mit der Erststimme direkt gewählt werden können. Die landesweit einheitliche rechte Seite des Stimmzettels (Zweitstimme) weist 29 Parteien auf.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in NRW wohnt. In das Wählerverzeichnis der Stadt Bonn werden Bürger*innen aufgenommen, die mit erstem Wohnsitz in Bonn gemeldet sind. Am Stichtag 3. April 2022 waren das 228.257 Menschen. Die Zahl ändert sich im Nachhinein nur noch geringfügig, etwa durch Sterbefälle oder Einbürgerungen. Etwa 2.880 Personen gehören bei der Landtagswahl 2022 zur Gruppe der Erstwähler*innen.

Wahlbenachrichtigungen werden bis 24. April zugestellt

Bis spätestens 24. April werden die Wahlbenachrichtigungen zugestellt. Damit werden die Bürger*innen darüber informiert, dass sie in das Wählerverzeichnis der Stadt eingetragen wurden und wahlberechtigt sind. Wählen dürfen aber alle Wahlberechtigten, auch ohne Wahlbenachrichtigung. In einigen Fällen kann es sein, dass Wahlberechtigte keine Benachrichtigung erhalten, zum Beispiel, weil ein klar beschrifteter Briefkasten fehlt und die Wahlbenachrichtigung somit nicht zugestellt werden kann.

Wer bis zum 24. April noch keine Benachrichtigung erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, kann zwischen dem 25. und 29. April das Wählerverzeichnis in den Wahlbüros einsehen und gegebenenfalls Einspruch einlegen.

Wahlbüros öffnen am 11. April

In jedem Stadtbezirk gibt es ein Wahlbüro:

  • Stadthaus Berliner Platz 2, Eingangshalle
  • Rathaus Bad Godesberg, Kurfürstenallee 2–3, Zimmer 112 und 115 im Erdgeschoss
  • Rathaus Beuel, Friedrich-Breuer-Str. 65, Stolper Stube, Etage 1
  • Rathaus Duisdorf, Villemombler Str. 1, Zimmer 1 im Erdgeschoss

Sie sind ab Montag, 11. April, immer montags und donnerstags von 8 bis 18 Uhr, dienstags, mittwochs und freitags von 8 bis 13 Uhr, und am letzten Freitag vor der Wahl, 13. Mai, bis 18 Uhr geöffnet. Ein Termin ist nicht notwendig. Das Wahlamt bittet darum, nach Möglichkeit das Wahlbüro im heimischen Stadtbezirk aufzusuchen, grundsätzlich stehen die vier Wahlbüros aber allen Bürger*innen offen.

Vor Ort gelten die üblichen Abstands- und Hygieneregeln, zudem ist ein Mund-Nase-Schutz zu tragen. Wer im Wahlbüro direkt den Stimmzettel ausfüllen möchte, sollte möglichst einen eigenen Kugelschreiber mitbringen. 

Briefwahl per Post, im Wahlbüro oder online beantragen

Alle, die bereits vor dem 15. Mai wählen möchten, können schon jetzt per Briefwahl ihre Stimme abgeben. Die Rückseite der Wahlbenachrichtigung enthält den Briefwahlantrag. Damit können Wahlberechtigte entweder per Post die Briefwahlunterlagen anfordern oder sich diese ab Montag, 11. April, im Wahlbüro aushändigen lassen. Wer möchte, kann direkt vor Ort den Stimmzettel ausfüllen und den Wahlbrief in die Urne werfen.

Briefwahlunterlagen können außerdem bequem online beantragt werden unter  www.bonn.de/landtagswahl (Öffnet in einem neuen Tab). Noch einfacher ist die Nutzung des QR-Codes, der sich auf der Wahlbenachrichtigung befindet. Er überträgt die erforderlichen Daten automatisch in den Online-Antrag. Lediglich eine abweichende Versandanschrift muss noch eingegeben werden. Weiterhin besteht die Möglichkeit, Briefwahl per E-Mail an  wahlenbonnde zu beantragen.

177 Wahlräume und 61 Briefwahlvorstände

Das Bonner Stadtgebiet ist in 177 Stimmbezirke eingeteilt. Wer am Wahlsonntag per Urnenwahl seine Stimme abgeben möchte, sollte sich vorab über den genauen Standort seines Wahlraums informieren. Die Adresse steht auf der Wahlbenachrichtigung.

Das Wahlamt rechnet damit, dass in diesem Jahr wieder viele Wahlberechtigte die Möglichkeit der Briefwahl nutzen werden. Wie bereits bei der Bundestagswahl im vergangenen Jahr wurden dafür 61 Briefwahlvorstände eingerichtet. Die Zahl der Wahlhelfenden pro Briefwahlvorstand wurde um bis zu zwei Personen erhöht. Von den insgesamt rund 2400 Wahlhelfenden werden sich knapp 600 ausschließlich um die Briefwahl kümmern.

Der Anteil der Briefwähler*innen hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen: Gaben bei der letzten Landtagswahl 2017 nur 27,7 Prozent der Wähler*innen ihre Stimme per Briefwahl ab, waren es bei der Europawahl 2019 bereits 32,1 Prozent. Während der Corona-Pandemie nutzen noch mehr Wähler*innen die Möglichkeit der Briefwahl – 46,2 Prozent bei der Kommunalwahl 2020 und 52,3 Prozent bei der Bundestagswahl 2021.

Informationen rund um die Wahl gibt es unter  www.bonn.de/landtagswahl (Öffnet in einem neuen Tab). Bei Fragen ist das Team des Wahlamtes der Stadt telefonisch unter 0228 – 77 22 55 und per E-Mail an  wahlenbonnde erreichbar.

Zahlen und Fakten zur Landtagswahl

Kreiswahlleiterin: Oberbürgermeisterin Katja Dörner

Wahlkreise: Das Stadtgebiet Bonn ist in die zwei Wahlkreise 30 Bonn I und 31 Bonn II aufgeteilt. Insgesamt gibt es in Nordrhein-Westfalen 128 Wahlkreise.

Wahl- und Stimmbezirke: In Bonn gibt es 33 Kommunalwahlbezirke. Diese sind unterteilt in 177 Stimmbezirke (= 177 Urnenwahlräume) sowie 61 Briefwahlbezirke.

Wahlhelfende: 2400 inklusive Einsatzreserve. Davon knapp 600 für Briefwahl.

Wahlberechtigte: 228.257 Personen

Erstwähler*innen: etwa 2.880 Personen

Wer steht zur Wahl?

Erststimme:

Wahlkreis 30 Bonn I: Guido Déus (CDU), Magdalena Möhlenkamp (SPD), Franziska Müller-Rech (FDP), Prof. Dr. Hans Neuhoff (AfD), Tim Achtermeyer (GRÜNE), Hanno von Raußendorf (DIE LINKE), Fenja Franz (Die PARTEI), Dr. Roger Stamm (MLPD), Arno Poltrock-Herder (dieBasis) und Fabio Sánchez Copano (Volt).

Wahlkreis 31 Bonn II: Dr. Christos Katzidis (CDU), Gabriel Kunze (SPD), Dr. Joachim Stamp (FDP), Sascha Ulbrich (AfD), Dr. Julia Höller (GRÜNE), Julia Schenkel (DIE LINKE), Dominique Meyer (Die PARTEI), Dirk Gintzel (dieBasis), Jan Wirths (Die Humanisten) und Thomas Rauch (Volt).

Zweitstimme:

CDU, SPD, FDP, AfD, GRÜNE, DIE LINKE, Piraten, Die PARTEI, FREIE WÄHLER, BIG, ÖDP, Volkabstimmung, MLPD, DIE VIOLETTEN, Gesundheitsforschung, ZENTRUM, DKP, dieBasis, DSP, Die Urbane., LIEBE, FAMILIE, neo, Die Humanisten, PdF, LfK, Tierschutzpartei, Team Todenhöfer und Volt.

Wahlperiode: 5 Jahre