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Bundesstadt Bonn

Impfangebot für Lehrkräfte der weiterführenden Schulen

Nach Mitteilung des Landes NRW wird es ab Samstag, 1. Mai 2021, für Lehrkräfte der weiterführenden Schulen die Möglichkeit zur Impfung gegen das Coronavirus geben. Darüber hat die Stadt Bonn die weiterführenden Schulen in Bonn informiert.

Allerdings steht für diese Personengruppe – sie umfasst knapp 3600 Personen - nach aktueller Impfstoffzuweisung noch kein Impfstoff zur Verfügung. Zurzeit ist ein solches Impfangebot nur über Restimpfdosen möglich, die im Moment noch in anderen Gruppen verwendet werden. Im Laufe dieser Woche könnte es weitergehende Informationen vom Land geben. Sobald diese vorliegen oder absehbar Impfstoff zur Verfügung steht, wird die Stadt die weiterführenden Schulen erneut unterrichten.

Änderungen bei Buchungen für Vorerkrankte

Ab Freitag, 30. April 2021, können Vorerkrankte nach §3 Absatz 1 Nr. 2 nicht mehr über das Buchungsportal der Bundesstadt Bonn, sondern über das Portal der Kassenärztlichen Vereinigung unter  www.116117.de (Öffnet in einem neuen Tab) oder 0800 – 116 117 01 Impftermine buchen. Die Buchung ist altersunabhängig möglich, Partnerbuchungen sind nicht möglich. Die Impfungen über die Hausarztpraxen werden ebenfalls fortgeführt.

Die Terminbuchung von zwei engen Kontaktpersonen der Vorerkrankten ist weiterhin über das städtische Buchungsportal möglich. Den entsprechenden Link erhalten die Personen beim Hausarzt. Die beiden engen Kontaktpersonen müssen nach dem aktuellen Erlass des NRW-Gesundheitsministeriums nun nicht mehr in Bonn wohnen.

Priorisierte Berufsgruppen

Für neues Personal in Krankenhäusern, Kliniken und stationären Pflegeeinrichtungen stehen noch Kontingente zur Verfügung. Alle anderen Personen, die sich jetzt noch für eine Impfung entschieden, müssen voraussichtlich die Freigabe ihrer jeweiligen Altersgruppe abwarten.

97.944 Erstimpfungen

Mittlerweile sind in Bonn 97.944 Erstimpfungen, davon 59.094 im Impfzentrum im WorldCCBonn, durchgeführt worden. 27.859 Personen haben bereits ihre Zweitimpfung erhalten, davon 11.269 im Impfzentrum.

Schulen

Der bereits seit Montag, 19. April, praktizierte Distanzunterricht wird fortgesetzt.  Präsenzunterricht ist untersagt. Abschlussklassen und Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung sind davon ausgenommen.  Als Abschlussklassen gelten die Abschlussklassen der allgemeinbildenden Schulen, der Berufskollegs und der Förderschulen sowie der entsprechenden Semester im Bildungsgang Realschule und Gymnasium des Weiterbildungskollegs. Dies gilt ebenso für die Qualifikationsphase 1 der gymnasialen Oberstufe, des beruflichen Gymnasiums und der Bildungsgänge der Weiterbildungskollegs.  

Für Schülerinnen und Schüler der Primarstufe und der Klassen 5 und 6 der weiterführenden Schulen sowie Schülerinnen und Schüler aller Klassen und Jahrgangsstufen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, bei denen zugleich ein besonders stark ausgeprägter Bedarf an schulischer Betreuung besteht, kann die Schule auf Antrag der Eltern eine pädagogische Betreuung ermöglichen (Notbetreuung). Ein Antragsformular ist auf  www.bonn.de/schulen (Öffnet in einem neuen Tab) veröffentlicht.

Ausnahmen von der Einschränkung zur Teilnahme am Präsenzunterricht gelten ferner für Schülerinnen und Schüler aller Klassen, die nach Einschätzung der Schulleitung zuhause oder im Ausbildungsbetrieb nicht mit Erfolg am Distanzunterricht teilnehmen können. Eine Aufnahme in die Notbetreuung ist ebenfalls möglich, wenn diese Vor-Ort-Betreuung für Schülerinnen und Schüler aus Gründen der Kindeswohlgefährdung erforderlich ist. 

Neben der Einhaltung der Hygieneregeln, der Maskenpflicht, der Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit ist für die Teilnahme an Präsenzformaten in Schule die wöchentlich zweimalige Testung von Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften erforderlich.

Kinderbetreuung

In den Kindertagesstätten und Kindertagespflege wird ab sofort lediglich eine Notbetreuung angeboten. Es gelten weiterhin die Vorgaben zu Hygiene, Maskenpflicht und Rückverfolgbarkeit, die verbindliche Umsetzung der Gruppentrennung und die dafür notwendige Stundenreduzierung um 10 Wochenstunden in Kindertageseinrichtungen. 

Wer die Notbetreuung in Anspruch nehmen darf, hat das Land NRW weit gefast. Neben Kindern, für die der Besuch eines Betreuungsangebotes aus Gründen des Kinderschutzes erforderlich ist, und Kindern mit Behinderungen fallen unter die Regelung u. a. auch Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung sowie Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können. Dennoch appelliert die Stadt weiterhin an alle Eltern, ihre Kinder nur in die Betreuung zu schicken, wenn es unbedingt erforderlich ist, um die Kontakte noch einmal so weit es geht zu reduzieren. 

Für den Fall, dass die Betreuung in Anspruch genommen wird, muss eine Eigenerklärung vorgelegt werden, dass eine Notbetreuung erforderlich ist. Die Erklärung steht auf  www.bonn.de/kinderbetreuung (Öffnet in einem neuen Tab) zur Verfügung.

Maskenpflicht

Eine weitere Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht hat die Stadt Bonn am Montag, 26. April 2021, veröffentlicht. Sie gilt bis einschließlich Freitag, 14. Mai 2021, in den Fußgängerzonen von Bonn und Bad Godesberg, in den Einkaufsstraßen in Beuel und Hardtberg sowie in Poppelsdorf auf der Clemens-August-Straße.

Eine Mund-Nase-Bedeckung (einschließlich Schals, Tüchern oder einer anderen Abdeckung aus Stoff) muss am Hauptbahnhof, am Bertha-von-Suttner-Platz und am Konrad-Adenauer-Platz von 7 bis 22 Uhr getragen werden, in allen übrigen Bereichen zwischen 10 und 20.  Eine entsprechende Karte gibt es auf    www.bonn.de/coronavirus. 

Auch im Umfeld der Bonner Schulen gilt eine Maskenpflicht. Alle Personen, die sich im Zusammenhang der schulischen Nutzung im Umfeld von 100 Metern einer schulischen Einrichtung (Grundschulen, weiterführende Schulen, Berufsschulen, Weiterbildungseinrichtungen) aufhalten, sind verpflichtet, zwischen 7.30 Uhr bis 16 Uhr eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Dies gilt insbesondere für Eingangsbereiche. Als Umfeld der schulischen Einrichtungen gelten alle angrenzenden Straßen und öffentlichen Verkehrsflächen, die im 100 Meter-Radius dieser Einrichtung liegen. 

Die Stadt macht darauf aufmerksam, dass durch die „Bundes-Notbremse“ Fahrgäste in den Bussen und Bahnen sowie an den Haltestellen und in U-Bahnhöfen eine Maske vom Typ FFP2 oder KN95 tragen müssen; andere medizinische Masken, wie zum Beispiel OP-Masken, sind verboten.

Darüber hinaus verlängert die Stadt mit der Allgemeinverfügung die Regelung zur automatischen Quarantäne für Personen, die erfahren, dass sie mit einem positiv getesteten Menschen in Kontakt waren.

Musikschule: Teilerstattungen möglich

Seit Beginn der Corona-Pandemie hat die Ludwig-van-Beethoven-Musikschule der Bundesstadt Bonn ihr Online-Angebot kontinuierlich ausgebaut: Der Einzel- und Kleingruppenunterricht ist nahezu komplett auf Distanzunterricht umgestellt, der Wechsel zwischen Präsenz- und Onlinephasen verläuft reibungslos. 

Schülerinnen und Schüler, bzw. deren Eltern, die den Distanzunterricht ab dem 16. Dezember 2020 nicht wahrgenommen haben, können dennoch eine Erstattung der Gebühren erhalten. Die Erstattung ist auf drei Monatsraten begrenzt und wird mit dem laufenden Gebührenbescheid verrechnet.

Inzidenzwert beträgt 192,9

Bei 192,9 liegt der Corona-Inzidenzwert bezogen auf 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner am Montag, 26. April 2021. Dem Gesundheitsamt der Stadt Bonn wurden in den zurückliegenden sieben Tagen 636 Covid-19-Neuinfektionen gemeldet.

Damit gibt es seit 28. Februar 2020 insgesamt 12.538 bestätigte Coronavirus-Fälle von Bonnerinnen und Bonnern. 11.153 Personen gelten als zwischenzeitlich genesen, 1.165 sind akut infiziert. 220 Menschen sind in Verbindung mit dem Coronavirus gestorben. Der jüngste Todesfall ist ein 82-jähriger Mann mit Vorerkrankungen. 2.767 Bürgerinnen und Bürger befinden sich derzeit in Quarantäne.

In den Bonner Krankenhäusern liegen zurzeit 102 Menschen aus Bonn und dem Umland, die an Covid-19 erkrankt sind. 62 Patientinnen und Patienten werden auf Normalstationen betreut, 40 Personen liegen auf Intensivstationen, 33 von ihnen müssen beatmet werden.

Informationen im Internet

Die Stadt Bonn informiert umfangreich im Internet: www.bonn.de/coronavirus und www.bonn.de/impfen.